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Bischof Pirmin · Ständerat · 2021-09-30

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-30

Wortprotokoll

Entgegen meinem Standeskollegen bitte ich Sie, bei den beiden Motionen der Mehrheit und bei der parlamentarischen Initiative der Minderheit zu folgen. Entgegen dem, was Kollege Rechsteiner vorhin gesagt hat, geht es hier nicht um die Frage, ob Bund, Kantone oder Gemeinden sich an öffentlichen Unternehmungen beteiligen dürfen oder nicht und was öffentliche Unternehmungen im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit machen dürfen oder nicht. Das wäre Teil der Beihilfeproblematik, die sich in Bezug auf die Europäische Union ergeben hat. Da haben Sie recht; da bekommen Kantonalbanken, öffentliche Elektrizitätsunternehmen und ähnliche Unternehmen ein Problem. Darum geht es bei diesen Vorstössen nicht.

Hier geht es um Folgendes: Wenn sich der Staat entschieden hat, in Form einer öffentlichen Unternehmung oder einer Aktiengesellschaft, die er mehrheitlich beherrscht, eine Tätigkeit zu betreiben, dann darf er das. Die Frage ist nur: Darf er dann in diesen privatrechtlichen Formen, also im Bereich der privaten Tätigkeit, die auf keiner öffentlichen Aufgabe basiert, unfair private Marktteilnehmer konkurrenzieren? Das soll er nicht dürfen. Das ist nicht Aufgabe des Staates. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage, und daran gibt es auch kein öffentliches Interesse. Das ist nicht Service public, das ist unfaire Beeinflussung des rein privaten Wettbewerbs.

Nun, es ist richtig, dass es auch im privaten Wettbewerb faire und unfaire Bedingungen gibt. Aber auch das haben wir gesetzlich geregelt. Es gibt das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Kartellgesetz, das im reinen Privatrecht auch betreffende Regeln aufstellt. Diese werden, wenn es nötig ist, sehr hart durchgesetzt. Unfaire Bedingungen einfach nur deshalb zuzulassen, weil eine Firma öffentlich beherrscht ist, wäre in einer freien und sozialen Marktwirtschaft aber nicht korrekt.

Deshalb bitte ich Sie, bei den beiden Motionen der Mehrheit und bei der parlamentarischen Initiative Schilliger der Minderheit zu folgen.