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Grossen Jürg · Nationalrat · 2021-09-30

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2021-09-30

Wortprotokoll

Gerne gebe ich meine Interessenbindung bekannt: Wir bilden in unserer Elektroplanungsfirma seit 27 Jahren Lernende aus, wofür auch ich lange Zeit zuständig war. Aktuell sind es zehn Lernende, darunter mehrere mit Migrationshintergrund und auch eine junge Asylbewerberin, die als vorläufig Aufgenommene den Ausweis F hat. Wir sehen es in unserem Unternehmen als eine schöne und spannende Aufgabe an, sowohl zur Ausbildung als auch zur Integration von jungen Menschen aktiv beizutragen.

Mit meiner vorliegenden Motion verlange ich, die rechtlichen Grundlagen anzupassen, damit die berufliche Grundbildung auch bei einem negativen Asylentscheid abgeschlossen werden kann, auch wenn die betroffene Person die obligatorische Schule weniger als fünf Jahre ununterbrochen in der Schweiz besucht hat.

Der Nationalrat hat die Kommissionsmotion 20.3925 der SPK-N, "Keine Lehrabbrüche nach langen Verfahren. Rückkehrhilfe durch den Abschluss einer bereits begonnenen Lehre bei einem negativen Asylentscheid", mit dem im Kern gleichen Anliegen am 16. Dezember 2020 mit 129 zu 54 Stimmen bei 7 Enthaltungen sehr klar angenommen. Der Ständerat seinerseits hat diese Kommissionsmotion am 1. März 2021 mit 24 zu 18 Stimmen bei 3 Enthaltungen knapp abgelehnt. In der Debatte dazu wurde das Problem vom SEM, von den Gegnern und auch von Bundesrätin Karin Keller-Sutter wegen der nur noch wenigen altrechtlichen Einzelfälle als auslaufendes Phänomen beschrieben und deshalb mehr oder weniger als erledigt abgetan.

Ja, meine Damen und Herren, es wäre ja gut, wenn sich das Problem gelöst hätte, aber leider ist das Gegenteil der Fall. Immer noch werden Lernende bei einem negativen Asylentscheid gezwungen, ihre Vorlehren oder Lehren abzubrechen; mir wurden zahlreiche Fälle zugetragen, und ich habe eine ganze Liste hier. Es handelt sich nicht um Einzelfälle, [PAGE 2024] sondern es sind Dutzende von Betroffenen, die in Rückkehrzentren beschäftigungslos und auf Kosten der Kantone warten. Oft handelt es sich um Personen, die jahrelang in einem Asylverfahren steckten und bei denen eine Rückübernahme durch ihren Herkunftsstaat nicht möglich ist. Immerhin waren im Frühling dieses Jahres noch rund 3000 altrechtliche Fälle wegen Beschwerden hängig; zahlreiche Betroffene weilen schon viele Jahre in der Schweiz und befinden sich in Ausbildung.

All diese Fälle über eine Einzelfallprüfung zu lösen, ist administrativ aufwendig, teurer und für die Betroffenen und die Lehrbetriebe frustrierend. Man darf heute sagen, dass die Einzelfallprüfung in der Praxis nicht gut funktioniert. Mit dem neuen Asylverfahren, das ich sehr begrüsse, wird es zwar weniger solche Fälle geben, aber dauerhaft ausgeschlossen sind längere Verfahren auch hier nicht. Statt zu arbeiten und auf eigenen Beinen zu stehen, werden die Betroffenen gezwungen, von Nothilfe zu leben. Das macht weder aus Sicht der lernenden Asylsuchenden noch aus Sicht der Lehrbetriebe und schon gar nicht aus Sicht des Staates Sinn.

Ausgebildete Fachleute leisten einen enorm wichtigen Beitrag, egal ob in der Schweiz oder in ihrem Herkunftsland. Die berufliche Grundbildung ist die bestmögliche Starthilfe, um im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Betroffene Lehrbetriebe, die in die Ausbildung der Lehrlinge investieren oder investiert haben, müssen mit diesen Entscheiden von einem Tag auf den anderen auf ein bereits eingearbeitetes, wertvolles Teammitglied verzichten. Die heutige Regelung stellt für die Lehrmeister und deren Betriebe, oft Gewerbebetriebe oder im Pflegebereich tätige Unternehmen, somit eine schwierige Situation dar. Wir bestrafen mit der heutigen, zu restriktiven Lösung genau jene Asylbewerberinnen und -bewerber, welche sich besonders gut integriert haben. Unser Land kann das, davon bin ich überzeugt, besser!

Bitte unterstützen Sie meine Motion, und halten Sie in diesem Sinn auch an unserem Entscheid vom 16. Dezember 2020 fest.