Flach Beat · Nationalrat · 2021-09-30
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2021-09-30
Wortprotokoll
Wahrscheinlich kennen die wenigsten von Ihnen das Bundesgesetz zum Schutz von Namen und Zeichen der Organisation der Vereinten Nationen und anderer zwischenstaatlicher Organisationen, abgekürzt NZSchG. Dieses Gesetz bezweckt seit 1962, dass insbesondere die bei uns ansässigen internationalen und zwischenstaatlichen Organisationen auch mit einem Schutz versehen werden, was ihren Namen, ihre Flaggen und ihre Symbole angeht. Es kann also nicht jemand eine Universität der Vereinten Nationen oder etwas Ähnliches gründen und entsprechend vermarkten.
Dieses Bundesgesetz macht durchaus Sinn. Beim Urheberrechtsschutz und beim Schutz von solchen Namen und Bezeichnungen geht es immer darum, dass verhindert werden soll, dass sich jemand quasi diese Nähe zunutze macht, dass eine Verwechslungsgefahr besteht oder dass der Eindruck entsteht, diese Organisation stehe dafür. Eine UNO-Universität wäre wirklich etwas sehr Seltsames. Das greife ich auch keineswegs an, nicht im Geringsten! Aber Sie werden mir wahrscheinlich recht geben, dass das Kartenspiel Uno keine Bewandtnis mit den Vereinten Nationen und auch keine Nähe dazu hat. Ich glaube auch kaum, dass es in diesem Zusammenhang eine Verwechslungsgefahr gibt. Es ist nun aber so, dass Sie das Uno-Spiel bei uns nicht als Marke registrieren lassen könnten; das geht nicht. Wenn Sie solche Marken verwenden, können Sie sich unter Umständen sogar strafbar machen.
Es geht nicht um wenige, sondern es geht um sehr viele: Etwa 300 Bezeichnungen sind in den entsprechenden Datenbanken des Instituts für Geistiges Eigentum auf dem Internet abrufbar. Sie finden dort solche Bezeichnungen wie ADB, CC, CCC, FIDA, ESO, EPA usw. - ich brauche das nicht alles vorzulesen. Sie sehen anhand dieser Bezeichnungen, dass Sie jetzt schon nicht genau wissen, welche von diesen internationalen Organisationen gemeint ist.
Wenn Sie jetzt eine Firma "CC irgendetwas" gründen oder eine Marke mit "CC" im Namen registrieren lassen wollen, [PAGE 2031] dürfen Sie das nicht, weil gemäss dem jetzigen, starren Gesetzestext diese Nähe besteht, sodass man sich unter Umständen sogar strafbar machen kann, weil man davon ausgeht, es könnte eine Verwechslungsgefahr bestehen.
Mit meiner Motion möchte ich eigentlich nur, dass eine Anpassung ans international geläufige Recht vorgenommen wird, das heisst, das soll in Zukunft nur dort verboten sein, wo tatsächlich eine Verwechslungsgefahr oder womöglich sogar eine Absicht besteht, sich einen Namen zunutze zu machen. Wenn Sie jetzt sagen, dass beispielsweise "Unox" nicht verwendet werden darf, obwohl es dabei um Backöfen geht, weil "UNO" in "Unox" enthalten ist, glaube ich, dass das einfach zu weit geht.
Die Antwort auf diese Frage ist häufig: Die Prüfer schauen das mit Augenmass an und genehmigen das trotzdem, weil sie ja sehen, dass keine Verwechslungsgefahr oder böse Absicht besteht. Aber wenn das so ist, dass man das mit Augenmass anschaut, kann man es auch klipp und klar entsprechend ins Gesetz schreiben, denn sonst macht das Gesetz keinen Sinn.
Das ist eine kleine Änderung, die keine Auswirkungen haben wird, die nicht irgendwie etwas gegen unsere internationalen Organisationen macht, die auch ich sehr schätze. Ich bin froh, dass sie bei uns sind, und hoffe, dass sie viele, viele Jahre bei uns bleiben werden und dass die Schweiz international ihre Rolle zum Schutz dieser internationalen Organisationen spielen wird. Aber das Gesetz ist nun wirklich von 1962, das ist ein alter Zopf, den wir abschneiden können; wir können das ganz leicht ändern.
Ich bitte Sie, dieser Motion zuzustimmen.