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Fluri Kurt · Nationalrat · 2021-09-30

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-30

Wortprotokoll

Herr Pult, ich zitiere Artikel 1 Absatz[NB]1 des eidgenössischen Enteignungsgesetzes: "Das Enteignungsrecht kann geltend gemacht werden für Werke, die im Interesse der Eidgenossenschaft oder eines grossen Teils des Landes liegen, sowie für andere im öffentlichen Interesse liegende Zwecke, sofern sie durch ein Bundesgesetz anerkannt sind." Wieso wollen Sie unbedingt noch auf diesem Absatz 2 beharren, nachdem das Enteignungsgesetz ganz klipp und klar besagt, dass die Bundesinteressen vorgehen?