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Engelberger Eduard · Nationalrat · 2000-03-22

Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-22

Wortprotokoll

Um es vorwegzunehmen: Die FDP-Fraktion beantragt wie die Kommissionsmehrheit, der Bundesrat und der Ständerat, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, obwohl das konstruktive Referendum auf den ersten Blick etwas Bestechendes an sich haben kann. Wir haben uns mit diesem Modell eines neuen Volksrechtes eingehend auseinander gesetzt, wie dies damals im Rahmen der Vorlage zur Revision der Bundesverfassung schon die [PAGE 392] Staatspolitischen Kommissionen und die Verfassungskommissionen beider Räte getan haben; das war vor knapp einem Jahr.

Wir haben einerseits festgestellt, dass seit diesem Zeitpunkt keine neuen Argumente aufgetaucht sind. Andererseits konnten wir nach Anhören von Vertretern des Initiativkomitees in der Kommission auch den Argumenten der Initianten nicht folgen. Die Vorlage hat zu viele Schwachstellen, ist zu wenig ausgegoren, so dass die Nachteile, wie der Bundesrat sie in seiner überzeugenden Botschaft aufzeigt, die Vorteile bei weitem überwiegen. Nach unserer Auffassung wäre es zum jetzigen Zeitpunkt völlig falsch, hier ein einzelnes Instrument herauszugreifen - vor allem, nachdem man auch weiss, dass beide SPK je eine Subkommission gebildet haben, um die Reform der Volksrechte als Gesamtpaket an die Hand zu nehmen und voranzutreiben.

Ich will in fünf Punkten aufzeigen, wo wir diese Mängel unter anderem - dies betone ich - sehen:

1. Die Kohärenz unserer Rechtsordnung steht im Mittelpunkt. Darin besteht für uns wohl der grösste Nachteil des konstruktiven Referendums. Das Parlament muss sich im Widerstreit der Interessen zu einem Beschluss zusammenraufen, der am Ende in sich kohärent ist und die Bundesverfassung und auch das zwingende Völkerrecht respektiert. Die Bundesversammlung muss bei ihrer Gesetzgebungsarbeit immer den Gesamtzusammenhang eines Gesetzes im Auge behalten und unter dieser Optik einen mehrheitsfähigen Erlass erarbeiten. Mit dem konstruktiven Referendum dagegen wird die Kohärenz der Gesetzgebung in diesem Sinne gefährdet.

2. Das konstruktive Referendum führt zu einer Schwächung der Stellung des Parlamentes in dessen Konsensfunktion, was wir mit Bestimmtheit nicht wollen. Im heutigen demokratischen Ablauf hat das Parlament die wichtige Aufgabe, Gesetze zu erarbeiten, die mehrheitsfähig sind, also einen Konsens zu finden. Dem Parlament kommt so eine Ausgleichsfunktion zu. Unser föderalistischer und von unterschiedlichsten Interessen und politischen Kräften geprägter Staat ist auf diese Ausgleichsfunktion angewiesen. Im konstruktiven Referendum liegt jedoch die Gefahr, dass dieses politische Instrument zum politischen Jekami benützt wird, denn jede politische Gruppierung erhält die Möglichkeit, aus einer Vorlage das herauszupflücken, was ihr gefällt, und das abzulehnen, was sie als Belastung empfindet.

3. Die Frage der praktischen Umsetzung der Ideen des konstruktiven Referendums darf nicht unterschätzt werden. Wenn ich mir die Muster der Stimmzettel ansehe, wie sie im Anhang der Botschaft zu finden sind, ist das Problem offensichtlich. Das Abstimmungsverfahren wird noch komplizierter, denn es ist damit zu rechnen, dass dem Volk nebst der Vorlage aus dem Parlament gleichzeitig mehrere Gegenvorschläge zur parallelen Abstimmung - dermassen viele Hauptanträge, Subeventualanträge und Stichfragen - vorzulegen sind, dass das Ausfüllen der Stimmzettel zu einer höchst verwirrlichen Angelegenheit wird. Dies betont auch der Bundesrat in seiner Botschaft.

Auch der Vergleich mit den Kantonen Bern und Nidwalden kann die Unbedenklichkeit des Vorschlages auf eidgenössischer Ebene nicht belegen. Der Grund dafür liegt sicher im Zweikammersystem, welches das föderalistische Element gerade auch im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt; dieses würde mit dem konstruktiven Referendum ausgeschaltet. Auch der Vergleich mit Nidwalden und dessen Erfahrungen hinkt; im Übrigen wurde das konstruktive Referendum als Kompensation für das Einzelvorschlagsrecht an der Landsgemeinde eingeführt und blieb ohne grosse Bedeutung. Im Moment wird eine Motion zur Abschaffung des konstruktiven Referendums diskutiert.

4. Das konstruktive Referendum führt unweigerlich zu einer weiteren Verlangsamung des Gesetzgebungsverfahrens, was - auch nach der letzten Volksabstimmung - sicher nicht unsere Absicht ist. Denn auch die Gültigkeitsprüfung von Gegenvorschlägen wird einen erheblichen Zeitaufwand verursachen, und gerade diese Gültigkeitsprüfung wird in der Vorlage zu wenig gründlich aufgearbeitet. Das Problem wurde zwar nicht völlig ignoriert, aber es wurde dafür eine untaugliche Lösung vorgesehen. Dieser Ansicht ist auch der Bundesrat, und Frau Bundesrätin Metzler wird sicher darauf eingehen.

5. Es ist festzuhalten, dass die ganze Frage des Ständemehrs im Zusammenhang mit dem konstruktiven Referendum nicht gelöst ist. Diese Frage wird auch in der Botschaft etwas stiefmütterlich behandelt. Wir müssen uns überlegen, welchen Einfluss die Einführung des konstruktiven Referendums auf das Ständemehr hat oder haben könnte. Es ist unbestritten, dass es das Ständemehr teilweise aushöhlen würde oder könnte. Auf diese Frage erwarte ich von Ihnen, Frau Bundesrätin Metzler, eine Antwort.

Die FDP-Fraktion ist für eine Revision der Volksrechte, und zwar im Sinne des eingeschlagenen Weges der SPK beider Räte, die je eine Subkommission dafür eingesetzt haben. Diese sollen auch die Einführung einer allgemeinen Volksinitiative im Rahmen eines Gesamtpaketes nochmals überprüfen.

Im Namen der FDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und dementsprechend den Antrag der Minderheit Bühlmann abzulehnen.