Hurter Thomas · Nationalrat · 2021-11-29
Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-11-29
Wortprotokoll
Ich spreche für die Minderheit II (Tuena) respektive auch für die Fraktion zu diesen beiden Differenzen. Wir haben zwei Differenzen: Die eine betrifft die Löschfristen der DNA-Profile betreffend Freispruch, Einstellung oder Nichtanhandnahme. Hier hat der Ständerat das Zwangsmassnahmengericht eingeführt. Die zweite Differenz betrifft den Deliktskatalog, der hier eingeführt worden ist.
Bei der ersten Differenz bitte ich Sie, wie die Mehrheit der Kommission an unserem Beschluss festzuhalten: Ein Zwangsmassnahmengericht, wie es der Ständerat fordert, wird nicht geschaffen. Wir sind der Meinung, dass das keinen Mehrwert bringt, dass das sogar einen Mehraufwand bedeutet, dass die Rechtsmittel schon heute verfügbar sind respektive dass der Rechtsschutz nicht verbessert werden muss. Inhaltlich sind wir sogar der Meinung, dass sich das Zwangsmassnahmengericht noch einarbeiten müsste. Summa summarum kann man sagen, dass dieses Zwangsmassnahmengericht keinen Mehrwert schafft, im Gegenteil, es schafft einen Mehraufwand. Deshalb bitten wir Sie hier, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen, dem Ständerat nicht zu folgen.
Beim Deliktskatalog bitte ich Sie, der Minderheit II (Tuena) zuzustimmen, die keinen Deliktskatalog will. Wir sind erstens der Meinung, dass die Grundrechte nach wie vor gewahrt bleiben. Zweitens ist ein Deliktskatalog immer abschliessend oder nicht vollständig, je nachdem, wie Sie das anschauen. Weiter haben wir einige Zuschriften von Staatsanwälten erhalten, die gesagt haben, dass ein Deliktskatalog nicht optimal sei. Schlussendlich - last, but not least - hat der Ständerat den Deliktskatalog der verdeckten Ermittlung genommen und gewisse Dinge herausgestrichen. Ich muss Ihnen sagen, dieser Deliktskatalog ist nun tatsächlich unvollständig. Ich habe hier eine Kopie dieses Katalogs: Zum Beispiel ist Pornografie nicht dabei, die vorsätzliche Gefährdung durch Sprengstoff ist nicht dabei, die vorsätzliche Störung des öffentlichen Verkehrs mit wissentlicher Gefährdung vieler Menschen an Leib und Leben ist nicht dabei. Deshalb muss ich sagen, dass dieser Deliktskatalog einfach unvollständig ist. Daher sollten Sie ihn entsprechend ablehnen. [PAGE 2171]
Ich fasse zusammen, und ich gehe davon aus, dass die Mehrheiten hier im Saal klar sind: Wenn Sie einen Deliktskatalog wollen, was wir von der SVP-Fraktion nicht begrüssen, dann bitte ich Sie zumindest, dem Minderheitsantrag I (de Quattro) zuzustimmen, damit wir das noch einmal anschauen können. Denn der Weg des Ständerates ist hier definitiv nicht der Königsweg.
Ich bitte Sie, wie gesagt, bei der ersten Differenz der Mehrheit der vorberatenden Kommission und bei der zweiten Differenz der Minderheit II (Tuena) oder allenfalls der Minderheit I (de Quattro) zu folgen.