Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-11-30
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-11-30
Wortprotokoll
Die Folgen der Covid-19-Pandemie wirken sich auch in diesem Jahr auf den öffentlichen Verkehr aus. Ich bin froh, dass jetzt viele von Ihnen erwähnt haben, wie wichtig es ist, sich gerade in dieser Pandemie darauf verlassen zu können, dass die Züge nach wie vor fahren, und zwar fahrplanmässig, und dass der öffentliche Verkehr mitten in der Pandemie nach wie vor funktioniert. Ich denke, das ist auch die Bedeutung, die wir ihm heute geben, indem Sie das beschliessen, was Sie dem Bundesrat bereits mit zwei gleichlautenden Motionen in Auftrag gegeben haben. Sie haben den Bundesrat nämlich beauftragt, Ihnen eine Revision des Personenbeförderungsgesetzes zu unterbreiten, die es einerseits erlaubt, die Regeln des Gesetzes vom 25. September 2020 auf das Jahr 2021 auszudehnen; da geht es konkret um die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs. Andererseits soll es möglich sein, auch eine spezifische Lösung für den Fernverkehr vorzuschlagen. In Bezug auf den Schienengüterverkehr haben Sie den Bundesrat aufgefordert, einen Nachtragskredit zu beantragen und die Unternehmen des Schienengüterverkehrs im Jahr 2021 finanziell zu unterstützen.
Das Gesetz vom 25. September 2020 beinhaltet Massnahmen zur Unterstützung des Regionalverkehrs, des Ortsverkehrs, des touristischen Verkehrs, des Schienengüterverkehrs, des Autoverlads und der Bahninfrastruktur. Als Antwort auf die Forderung des Parlamentes schlägt der Bundesrat in dieser Vorlage vor, gewisse Massnahmen, die bereits 2020 eingeführt worden sind, zu verlängern. Dadurch entstehen dem Bund Gesamtkosten von 240 Millionen Franken. Ganz konkret sind in dieser Botschaft Massnahmen für die Sparten Regionalverkehr, Ortsverkehr, touristischer Verkehr und Schienengüterverkehr enthalten. Mit der Botschaft will der Bundesrat keine neuen Massnahmen für den regionalen Personenverkehr schaffen, sondern einfach die Lösung von 2020 auf das Jahr 2021 ausdehnen. Damit ist für das Geschäftsjahr 2021 eine Defizitdeckung möglich.
Die Auflösung der Spezialreserve zur Deckung von künftigen Fehlbeträgen abgeltungsberechtigter Verkehrssparten ist dafür eine Voraussetzung. Für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 werden keine Dividenden ausgeschüttet. Das sind die Voraussetzungen. Für die Deckung der Defizite im regionalen Personenverkehr im Jahr 2021 wird ein Betrag von 150 Millionen Franken benötigt. Dieser Kredit wird mit der Nachmeldung zum Voranschlag 2022 beantragt.
Ich komme zu den Massnahmen im Bereich des Ortsverkehrs. Die Regeln, die für 2020 definiert wurden, werden auch auf das Jahr 2021 ausgedehnt. Das heisst, dass der Anteil des Bundes ein Drittel der krisenbedingten finanziellen Verluste beträgt. Auch hier gilt, dass für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 keine Dividenden ausgeschüttet werden. Im Jahr 2021 werden für die Unterstützung des Ortsverkehrs 50 Millionen Franken benötigt. Dieser Betrag ist in der Nachmeldung zum Voranschlag 2022 festgehalten.
Die 2020 für einen Teil des Jahres definierten Regeln für den touristischen Verkehr werden auf den Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum Juni 2021 ausgedehnt. Die finanzielle Unterstützung des Bundes setzt aber voraus, dass der Kanton das Angebot unterstützt. Die Finanzhilfe des Bundes beläuft sich auf höchstens 80 Prozent des Beitrags des Kantons. Die Unterstützung ist auf die touristischen Angebote von Unternehmen beschränkt, die über eine Personenbeförderungskonzession oder eine kantonale Bewilligung zum Betrieb von Seilbahnen verfügen. Das sind die Voraussetzungen.
Die zusätzliche Abgeltung für das Jahr 2021 wird gewährt, sofern die Covid-19-bedingten finanziellen Ausfälle, die in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2021 anfielen, nach Abzug aller Reserven die in den Geschäftsjahren 2017 bis 2019 erzielten Reingewinne des Unternehmens übersteigen. Auch hier werden für die Jahre 2020, 2021 und 2022 keine Dividenden ausgeschüttet. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Reserven genau für die Situation, in der wir uns jetzt befinden, geschaffen wurden. Er ist der Meinung, dass sie zuerst eingesetzt werden sollen, bevor dann zusätzliche Mittel vonseiten des Bundes zum Tragen kommen; Sie werden sich dann in der Detailberatung noch über diesen Punkt unterhalten können. Für den touristischen Verkehr ist im Rahmen einer Nachmeldung zum Voranschlag 2022 ein Kredit von 15 Millionen Franken für das Jahr 2021 beantragt.
Ich komme noch zu den Massnahmen im Schienengüterverkehr. Es stimmt, was Nationalrat Giezendanner gesagt hat: Man hatte im Schienengüterverkehr im letzten Jahr ein Rekordjahr. Allerdings gilt das nur für den alpenquerenden, internationalen Schienengüterverkehr. Es gilt aber nicht für den Binnen- und den Import- und Exportschienengüterverkehr. Deshalb haben Sie mit Motionen - diese wurden in beiden Räten angenommen - dem Bundesrat bereits den Auftrag gegeben, auch hier einen Nachtrag zum Voranschlag vorzusehen. Nun schlägt Ihnen der Bundesrat einen Nachtragskredit von 25 Millionen Franken vor, um Beiträge zugunsten des Binnen-, des Import- und des Exportschienengüterverkehrs ausrichten zu können. Für Transportunternehmen, die von diesem Nachtragskredit profitieren werden, soll das Verbot der Dividendenausschüttung ebenfalls auf das Jahr 2022 ausgedehnt werden.
Ich komme zum Bereich Fernverkehr. Hier haben Sie den Bundesrat ebenfalls beauftragt, eine Lösung vorzuschlagen. Der Bundesrat erachtet es als nicht notwendig, den Fernverkehr, also die SBB, direkt zu unterstützen und die Auswirkungen der Covid-19-Krise auf die Ergebnisse im Fernverkehr zu kompensieren. Zurzeit arbeitet aber eine [PAGE 2187] departementsübergreifende Arbeitsgruppe daran, zu prüfen, welche Massnahmen notwendig sind, um eine nachhaltige Finanzierung der SBB sicherzustellen. Diese Arbeiten sind im Gang, und der Bundesrat wird sich bereits demnächst mit den Ergebnissen beschäftigen.
Ich komme noch zur Frage des Vorgehens. Die Bundesversammlung muss die Verlängerung der Massnahmen in der Wintersession im Sonderverfahren behandeln, wenn deren Inkrafttreten per 1. Januar 2022 sichergestellt sein soll. Die Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission - das haben Sie gehört - ist auf dieses Geschäft eingetreten.
Ich bitte Sie, die Kommissionsanträge zum touristischen Verkehr kritisch zu betrachten. Es ist klar: Die Tourismusbranche wurde hart getroffen. Nichtsdestotrotz sollte auch bei den Transportunternehmen im touristischen Verkehr der Grundsatz gelten, dass der Bund nur dann finanzielle Unterstützung leistet, wenn das betroffene Unternehmen die Covid-19-Krise nicht aus eigener Kraft überstehen kann. Das erwarten wir von allen Unternehmen. Dann soll das auch für die Betriebe im touristischen Verkehr gelten. Dazu gehört eben auch die Verwendung der Reserven, die genau auch für solche ausserordentlichen Ereignisse gebildet worden sind. Eine Beschränkung auf nur einen Drittel der vorhandenen Reserven erachtet der Bundesrat als nicht angemessen.[GZ]
Ich bitte Sie, auf dieses Geschäft einzutreten.