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AB 291154

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-11-30

Wortprotokoll

Auch ich gebe meine Interessenbindung bekannt: Ich bin wie mein Vorredner ebenfalls im Vorstand von Litra.

Die Corona-Krise führt im öffentlichen Verkehr weiterhin zu finanziellen Einbussen, obwohl, das muss man auch festhalten, die Züge natürlich wieder viel voller sind, als wir das zum Beispiel vor einem Jahr erlebt haben. Dort geht es also durchaus auch wieder aufwärts.

Ich mache hier gleichzeitig aber auch die Bemerkung, dass nicht nur die Züge voller sind, sondern auch die Strassen; die Zahl der Staustunden ist am Steigen. Wir sehen bei der Mobilität also generell einen Shift. Wichtig ist aber schon, dass man gerade in Bezug auf den öffentlichen Verkehr alles daransetzt, dass die öffentlichen Verkehrsverbindungen nach wie vor attraktiv bleiben. Denn man stelle sich vor, dass all jene, die schon heute in den vollen Zügen sind - und ich hoffe, die Züge sind auch in Zukunft voll -, sich auch noch auf die Strasse begeben würden, wenn man den öffentlichen Verkehr ausdünnt. Das wäre dann wahrscheinlich nicht im gegenseitigen Interesse.

Profitieren sollen mit dieser Vorlage folgende Angebote: der Regional- und Güterverkehr, der touristische Verkehr beim öffentlichen Verkehr und der sogenannte Ortsverkehr. Es gibt auch noch den Fernverkehr der SBB. Dieser soll aber dann in einer separaten Vorlage beraten werden; der ist nicht Teil dieser Vorlage.

Für die FDP-Liberale Fraktion sind folgende Kernelemente wichtig: Die finanzielle Beteiligung der Kantone und der Transportunternehmungen bei diesen finanziellen Abfederungen ist zentral. Wenn nur der Bund hier etwas zahlt und alle anderen sich nobel zurückhalten, dann haben wir keine [PAGE 2186] finanziell nachhaltigen Lösungen. Das andere ist die zeitliche Begrenzung. Es kann nicht sein, dass wir auf Vorrat eine Regulierung beschliessen, wenn wir nicht wissen, wie sich die pandemische Lage entwickelt. Hier teilen wir die Auffassung meines Vorredners: Es kann nicht sein, dass wir auf Vorrat auch das Jahr 2022 in die Vorlage inkludieren, weshalb wir Sie bitten, bei Artikel 28 der Mehrheit zu folgen und nicht eine Finanzierung und Regelung auf Vorrat zu tätigen.

Von den Grössenordnungen her ist auch dieses Paket nicht gerade klein. Die Zusatzkosten für den regionalen Personenverkehr belaufen sich schon im Jahr 2022 auf etwa 150 Millionen Franken; beim Ortsverkehr sind es maximal 50 Millionen und beim touristischen Verkehr 15 Millionen. Das ganze Paket ist dann insgesamt also schon wieder rund 215 Millionen Franken schwer, was nicht wenig ist, wenn man bedenkt, dass es hier nur um den öffentlichen Verkehr geht und alle anderen Angebote zum Teil noch separate Lösungen brauchen.

Ich möchte auch festhalten, dass diese Vorlage auf zwei Motionen der FDP-Liberalen Fraktion basiert, nämlich auf den Motionen 21.3459, "Covid-19. Beiträge des Bundes an die finanziellen Lücken im öffentlichen Verkehr auch für das Jahr 2021", und 21.3460, "Milderung der pandemiebedingten Auswirkungen auf den Schienengüterverkehr im Jahr 2021". Diese Motionen und deren Annahme haben dazu geführt, dass wir heute überhaupt über dieses Paket diskutieren. Wie gesagt, in Bezug auf den Fernverkehr wollen wir dann eben auch die Arbeiten der Arbeitsgruppe ansehen und entsprechend würdigen und beraten, wenn diese so weit sind.

Zu Artikel 28a, bei welchem es um das touristische Angebot geht: Nach Ansicht der FDP-Liberalen Fraktion sollen die Finanzhilfen des Bundes nur zugänglich sein, wenn alle Reserven abgezogen werden, nicht nur ein Drittel. Es ist uns wichtig, dass wir hier eine Symmetrie schaffen. Die Kantone müssen bereit sein, etwas zu geben. Aber auch die Unternehmen müssen bereit sein, ihre Reserven abzubauen. Es geht hier[NB]nicht darum - wie vorhin einige Male ausgeführt worden ist -, dass man keine Investitionen mehr tätigen kann. Die Investitionsbudgets kann man separat beschliessen. Hier geht es lediglich darum, dass man die Reserven abbaut, die man gebildet hat. Wofür bildet man Reserven? Genau: Reserven bildet man für schwierige Zeiten oder wenn man etwas nicht voraussehen kann. Diese Reserven sind jetzt entsprechend abzubauen. Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass diese Firmen in Zukunft wieder eine Reservebildung vornehmen können.

Deshalb bitten wir Sie, auf diese Vorlage einzutreten, bei Artikel 28 der Mehrheit und bei Artikel 28a der Minderheit I (Giezendanner) zu folgen. Da ich das jetzt schon erwähnt habe, werde ich dann auch darauf verzichten, bei der Detailberatung noch einmal das Wort zu ergreifen.

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