Rechsteiner Paul · Ständerat · 2021-11-30
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-11-30
Wortprotokoll
Die Verrechnungssteuer gehört zu den ergiebigsten Steuern des Bundes. Das zeigt ein brandneuer, bisher aber leider noch nicht publizierter Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung über die neuesten steuerpolitischen Entwicklungen. Die Verrechnungssteuer ist zusammen mit der Gewinnsteuer die Steuer, die sich in den letzten fünfzehn Jahren am dynamischsten entwickelt hat, weit dynamischer als beispielsweise die ordentlichen Einnahmen des Bundes oder die Mehrwertsteuer. Die Verrechnungssteuer war in den letzten fünfzehn Jahren punkto Ergiebigkeit so etwas wie ein Kontrastprogramm zur Mineralölsteuer, die ja tendenziell immer weniger abwirft. Ausgerechnet diese ergiebige, bewährte Steuer soll jetzt weitgehend abgeschafft werden. Das ist schon finanzpolitisch eine Dummheit, erst recht mit Blick auf die anspruchsvollen Herausforderungen der Covid-Krise für den Staatshaushalt, die wir ja vorhin auch beim Budget gesehen haben.
Ich beantrage Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten und sie abzulehnen, und zwar aus fünf Gründen.
1.[NB]Was ist die Verrechnungssteuer? Die Verrechnungssteuer ist eine bewährte und äusserst produktive Erfindung des Schweizer Steuerrechts. Sie verfolgt einen Sicherungszweck. Wer die Einnahmen deklariert und korrekt versteuert, der bekommt die Verrechnungssteuer wieder zurückerstattet. Wer die Einnahmen aber nicht deklariert und vor dem Fiskus versteckt, der kann sie auch nicht zurückfordern. Die Verrechnungssteuer belastet als Sicherungssteuer unter dem Strich also nur jene, die ihre Einnahmen nicht korrekt deklarieren und versteuern. Dass die Verrechnungssteuer so ergiebig ist und einen so wichtigen Teil der Bundeseinnahmen ausmacht, zeigt, wie effizient diese Steuer ist. Es ist doch unsinnig, mit der Teilabschaffung der Verrechnungssteuer ausgerechnet jene zu belohnen, die nicht korrekt deklarieren, und damit die Steuerunehrlichkeit auf Kosten der Ehrlichen zu begünstigen, zum Beispiel auf Kosten aller, die mit dem Lohnausweis veranlagt werden.
2.[NB]Die finanziellen Folgen dieser Steuersenkungsvorlage werden in der Botschaft, aber auch jetzt durch den Kommissionssprecher bagatellisiert. Bei einem normalen Zinsniveau von 3 bis 4 Prozent, das bis zur Finanzkrise langjährig die[NB]Ausgangslage war - wir leben in ausserordentlichen Zeiten -, betragen die Steuerausfälle 600 bis 800 Millionen Franken[NB]pro Jahr. Das sind die Zahlen der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Ausfälle in dieser Grössenordnung, von 600 bis 800 Millionen Franken pro Jahr, dürfen wir nicht akzeptieren, erst recht nicht zugunsten der finanzkräftigen Kreise, die ihre Einnahmen nicht korrekt deklarieren.
Wer an die Legende der Laffer-Kurve glaubt, die jetzt vom Kommissionssprecher auch wieder verbreitet worden ist, wonach eine Steuersenkung zwar zunächst zu Mindereinnahmen führt - was eigentlich auf der Hand liegt -, aber dann längerfristig doch wieder Mehreinnahmen eintreten werden, glaubt an den Weihnachtsmann oder an ein Märchen! Die Laffer-Kurve ist eine Erfindung aus den Reagan-Jahren, daran ist zu erinnern. Aber Laffer wurde von Trump nachher noch zum grossen Helden der USA befördert. Er hat ebenfalls die Legende verbreitet, Steuersenkungen würden zu Mehreinnahmen führen. Das wurde geschichtlich, historisch immer falsifiziert. Steuersenkungen führen zu Mindereinnahmen, so einfach ist die Ausgangslage.
3.[NB]Man will mit der Teilabschaffung der Verrechnungssteuer den Fremdkapitalmarkt und den Finanzplatz stärken. Aber braucht es das wirklich, eine weitere Stärkung des Finanzplatzes und eine steuerliche Begünstigung des Kapitalmarktes? Der Schweizer Finanzplatz ist doch nicht unterkapitalisiert, im Gegenteil: Wegen der massiven Kapitalüberschüsse und der enormen Kapitalzuflüsse in unseren Finanzplatz stehen wir in der Schweiz vor der historisch einmaligen Situation, dass die Nationalbank diese Kapitalzuflüsse mit Negativzinsen bekämpfen muss - zum Schaden der Sparerinnen und Sparer in der Schweiz und zum Schaden unserer Altersvorsorge. Mit diesen Negativzinsen haben wir eine Situation, die wir uns vor wenigen Jahren nicht hätten vorstellen können. Mit einer Steuersenkung für den Kapitalmarkt verschärfen Sie dieses Übel der Überkapitalisierung noch. Unser Finanzplatz braucht keine zusätzliche steuerliche Stimulierung von Kapitalzuflüssen.
4.[NB]Wenn schon, ist unser Finanzplatz nicht überbesteuert, sondern unterbesteuert. Wenn Sie dem Finanzplatz schon weitere Steuergeschenke machen wollen, dann sollten Sie sich fragen, ob er diese Geschenke auch verdient. Lassen Sie mich daran erinnern, in welchem Ausmass unser Finanzplatz in den letzten Jahren Steuerbussen bezahlt hat. Die Zeitung "Finanz und Wirtschaft" hat die UBS und die CS als eigentliche Bussenmaschinen bezeichnet. Bei der CS betrugen diese Bussen gemäss "Finanz und Wirtschaft" in den letzten zehn Jahren 8,5 Milliarden Franken, bei der UBS 7 Milliarden - dies alles für Steuervergehen und Geldwäscherei. Der CS droht aktuell eine Megabusse im Zusammenhang mit einer gewaltigen Korruptionsaffäre in Mosambik, dies ganz abgesehen von der Greensill-Affäre, die das Asset-Management der CS Milliarden kosten kann, Kollege Noser.
All das zeigt, dass es auf dem Schweizer Finanzplatz Handlungsbedarf gibt, aber doch eine staatliche Prämierung solcher Praktiken mittels neuer Steuersenkungen durch den Bund nicht angezeigt ist. Wenn sich unsere Grossbanken in Zukunft rechtsstaatlich einwandfrei, korrekt verhalten, dann wird ihnen das x-mal mehr eintragen als die Steuersubvention bei der Verrechnungssteuer, die hier mit dieser Vorlage vorgesehen ist.
5.[NB]Ein wichtiger Grundsatz der Steuerpolitik ist die Steuergerechtigkeit. Weshalb hat das Stimmvolk kürzlich in Referendumsabstimmungen Steuervorlagen aus diesem Haus, wie die Unternehmenssteuerreform III und die Kinderabzüge, [PAGE 1134] verworfen? Sie wurden verworfen, weil diese Vorlagen die Grundsätze der Steuergerechtigkeit verletzt haben. Die Bevölkerung wird von hohen Krankenkassenprämien und Mieten geplagt. Sie hat ein Sensorium für Steuergerechtigkeit. Glauben Sie im Ernst, dass Sie diese Abschaffung der Verrechnungssteuer für den Finanzplatz und die Konzerne in einer Referendumsabstimmung durchbringen werden? Dies müsste vor einem Stimmvolk geschehen, dessen Sparkonten und Bankguthaben - der Kommissionssprecher hat das zu Recht erwähnt - weiterhin verrechnungssteuerpflichtig bleiben.
Wir stehen nicht nur finanzpolitisch, sondern auch steuerpolitisch vor anspruchsvollen Zeiten. Zu den finanzpolitischen Herausforderungen durch die Covid-19-Krise kommt ein internationales Umfeld, in dem mit den neuen Regeln der OECD für die Mindestbesteuerung zuerst einmal eine Standortbestimmung nötig wäre. Stattdessen soll hier mit der Teilabschaffung der Verrechnungssteuer zuerst wieder dem Finanzplatz ein Sonderwunsch erfüllt werden, ohne Rücksicht auf die Folgen und den Schaden, getreu den Forderungen aus diesen Kreisen. Diese wünschen gemäss einer strategischen Roadmap vom letzten Jahr nichts weniger als eine - ich zitiere wörtlich aus der Botschaft des Bundesrates - "steuerliche Entfesselung des Schweizer Kapitalmarkts". Als ob der hier so gehätschelte schweizerische Finanzplatz steuerlich in Fesseln läge!
Neue fiskalische Privilegien für den Finanzplatz sind das Letzte, was wir brauchen. Auch der Finanzplatz muss seinen Teil der öffentlichen Lasten tragen. Die Teilabschaffung der Verrechnungssteuer steht somit quer in der Landschaft.
Ich lade Sie ein, auf diese Vorlage nicht einzutreten.