Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2021-11-30
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-11-30
Wortprotokoll
Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat an der Sitzung vom 11. Mai 2020 mit 14 zu 10 Stimmen die Kommissionsinitiative [PAGE 2213] "Gewinne der Schweizerischen Nationalbank aus den Straf- respektive Negativzinsen der AHV zuweisen" beschlossen. Nachdem die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates diesem Beschluss mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung nicht gefolgt ist, hat die WAK-N an ihrer Sitzung vom 7. September 2021 beschlossen, an ihrem Entscheid festzuhalten und die parlamentarische Initiative im Rat einzureichen. Die Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 9 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Eine Minderheit Müller Leo beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, Sie haben das soeben gehört.
Worum geht es bei dieser parlamentarischen Initiative? Sie verlangt, dass die Erträge der Schweizerischen Nationalbank aus den Negativzinsen gesondert zu erfassen, nicht dem Reingewinn zuzuschlagen und vollumfänglich der AHV zuzuweisen sind. Die Negativzinsen stellen für die Sozialwerke, insbesondere für die AHV, eine erhebliche Belastung dar, da sie eine tiefere Verzinsung des Kapitals bedeuten. Gleichzeitig profitieren die Bundes- und die Kantonshaushalte von der Negativzinspolitik der Nationalbank, indem faktisch keine Schuldzinsen, sondern sogar ein Zinsüberschuss auf neuen Bundesobligationen erwirkt wird. Die Bundes- und die Kantonshaushalte profitieren entsprechend zulasten der Rentnerinnen und Rentner und der arbeitenden Bevölkerung. Die aus den Negativzinsen generierten Einkommen der Nationalbank sollen deshalb ausschliesslich und vollumfänglich der AHV zugutekommen und damit an die Bevölkerung zurückfliessen.
Nach Meinung der Minderheit wäre die Verwendung der Negativzinsen für die AHV nicht nachhaltig und würde eine strukturelle Reform verunmöglichen oder zumindest verzögern. Ausserdem werde in die Unabhängigkeit der Nationalbank eingegriffen, da ein Teil der Gewinne zweckgebunden abgeführt werden müsse.
Der Kommissionsmehrheit geht es darum, die wegen der Negativzinsen anhaltende Belastung der Vorsorgewerke teilweise zu kompensieren und der AHV etwas Erleichterung zu verschaffen, bis eine Reform erarbeitet ist. Für die Mehrheit ist unbestritten, dass mit der parlamentarischen Initiative keine nachhaltige Reform der Vorsorgewerke erreicht werden kann. Mit dem Negativzinsertrag könne der AHV aber etwas Luft verschafft werden. Da dieser Ertrag nicht in die Gewinnrechnung der Nationalbank, sondern als Sondereinnahme direkt in die AHV einfliessen soll, habe die Initiative zudem keinen Einfluss auf die Ausschüttung der Nationalbank an Bund und Kantone und stelle die Unabhängigkeit der Nationalbank nicht infrage.
Es geht um jährlich durchschnittlich 1 bis 2 Milliarden Franken. Sie haben bereits der Motion Heer zugestimmt, die dasselbe wollte. Eine parlamentarische Initiative Reimann Lukas wurde zurückgezogen und dann in diese Kommissionsinitiative umgewandelt.
Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer WAK-N zu folgen und der Kommissionsinitiative Folge zu geben.