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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-12-01

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-12-01

Wortprotokoll

Ich fasse mich so kurz wie möglich. Wir sind in der Differenzbereinigung, und es wurde schon einiges inhaltlich ausgeführt. Die von der Mehrheit der Kommission beantragte Pflicht zur Einreichung der Jahresrechnung führt aus Sicht des Bundesrates zu einer Verschärfung des Revisionsrechts. Es würde einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich bringen, insbesondere aber würde die Massnahme undifferenziert - Sie haben das schon in den Voten der Minderheitssprecher gehört - sehr viele Unternehmen treffen. Von den rund 480[NB]000 Unternehmen, die eingeschränkt revisionspflichtig sind, haben heute mehr als 80 Prozent ein Opting-out beschlossen. Konkret müssten also in Zukunft rund 200[NB]000 Gesellschaften jährlich dem Handelsregisteramt die Jahresrechnung einreichen, und dies, ohne [PAGE 1144] dass der Nutzen dieser Massnahme eindeutig beziffert werden kann.

Der Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission geht zwar weniger weit als die letzte Version des Ständerates und ist sozusagen ein Schritt hin zum Nationalrat; wir haben es von Herrn Bauer gehört. Man muss zudem einräumen, dass auch der administrative Aufwand für die Gesellschaften hier etwas tiefer sein dürfte, da die Erneuerung der Opting-out-Erklärung nicht notwendig wäre. Allerdings belegt die Jahresrechnung ja nur einen Teil der Kriterien für ein Opting-out, und es fehlen die Zustimmung aller Gesellschafter und die Anzahl der Vollzeitstellen. Der Bundesrat hat über die Abschaffung des rückwirkenden Opting-out hinaus im vorliegenden Entwurf ja keine Änderungen beantragt.

Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, hier der Minderheit Ihrer Kommission zu folgen.