Schmid Martin · Ständerat · 2021-12-01
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-01
Wortprotokoll
Auch ich beantrage Ihnen hier bei dieser Differenz, dem Nationalrat und dem Bundesrat zu folgen. Ich vertrete die Argumente, wie sie auch der Kommissionssprecher schon dargelegt hat. Ich gewichte einfach die Themen ein bisschen anders als die Kommissionsmehrheit.
Ich bin mit dem Kommissionspräsidenten völlig einverstanden, dass wir uns daran orientieren, was die Zielsetzung dieser Vorlage ist. Die Zielsetzung dieser Vorlage ist, diese missbräuchlichen Konkurse, diese Konkursverschleppungen und dieses Domizil-Shopping zwischen den Kantonen von Gesellschaften, die nur dazu verwendet werden, um eben Gläubiger zu schädigen, zu vermeiden. Das müssen wir uns vor Augen halten.
Dann hatten wir, wie der Kommissionspräsident gesagt hat, bei der Anhörung in der Kommission für Rechtsfragen auch die Staatsanwaltschaft Zürich dabei. Sie hat uns gesagt, es gebe viele Gesellschaften, die diese Schäden verursachten, die seit Jahren keine Jahresrechnung mehr einreichen und keine Steuern bezahlen würden. Ich glaube, da sind wir uns einig: Das war die Ausgangslage.
Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass wir in diesem Gesetz schon eine viel stärker zielgerichtete Antwort auf diese Frage eingeführt haben. Wir haben nämlich mit dem Nationalrat zusammen - der hat dem zugestimmt - eine Regelung im Steuergesetz eingeführt, die besagt, dass diejenigen Gesellschaften, die ihre Steuererklärung nicht fristgerecht einreichen, eine Meldepflicht der Steuerverwaltung an das Handelsregisteramt auslösen. Wir haben heute mit dieser Bestimmung, die wir zum missbräuchlichen Konkurs aufgenommen haben, eine zielgerichtete Antwort auf diese Frage gefunden.
Es gibt viele Gesellschaften, die nicht einmal eine Steuererklärung einreichen und nicht einmal eine Jahresrechnung machen. Das sind genau diejenigen, die wir aus dem Verkehr ziehen wollen, diejenigen, die von einer Gesetzgebung adressiert werden sollen - aber nicht alle anderen 95 Prozent, die ihre Aufgaben richtig erfüllen. Diejenigen, die keine Jahresrechnung einreichen, lösen eine Meldung der Steuerbehörden an die Handelsregisterämter aus. Sie können das in Artikel 122 Absatz 2bis DBG nachlesen, der leider nicht mehr auf der Fahne ist, weil der Nationalrat sich uns angeschlossen hat. Die Handelsregisterämter können dann zielgerichtet auf diese Gesellschaften losgehen.
Jetzt will die Mehrheit unserer Kommission zusätzlich noch, dass diejenigen, die sich korrekt verhalten, alle zwei Jahre einen Beschluss fassen und ihre Jahresrechnungen dem Handelsregisteramt einreichen. Das wird zur Folge haben, dass die Handelsregisterämter Tausende von Jahresrechnungen und Tausende von Verzichtserklärungen von Tausenden Gesellschaften erhalten, die sich korrekt verhalten.
Was machen dann die Handelsregisterämter mit den Gesellschaften, die sich korrekt verhalten? Sie werden eine Beige machen und diese in einer Ecke stapeln. Ich meine, was sollen sie kontrollieren? Die verhalten sich ja korrekt. Die anderen, die sich nicht korrekt verhalten, die melden sich nicht, und gerade diese will man ja erfassen. Was wäre die Rechtsfolge des Antrages der Kommissionsmehrheit? Es würde nichts passieren, denn die Handelsregisterämter finden gar nicht heraus, dass sich diese Gesellschaften illegal verhalten, weil sie sich ja nicht melden. Das ist ja gerade die Crux.
Eine solche bürokratische Lösung einzuführen, macht einfach keinen Sinn. Das macht schlicht keinen Sinn. Wir[NB]sollten[NB]in[NB]diesem Rat praktikable, effektive Lösungen schaffen, die das Problem angehen, und nicht einfach Scheinlösungen.
Ich bin mit dem Kommissionspräsidenten einverstanden: Später, wenn wir das ganze Thema Opting-out und auch die Revision beraten, können wir die Vorschrift vielleicht nochmals ändern. Aber dann schauen wir umfassend, wie wir das mittels der Motion 21.3456 erreichen möchten, und korrigieren jetzt nicht einen Teil des Opting-out.
Also, für mich ist es klar: Ich werde aus Überzeugung weiterhin die Auffassung vertreten, die letztes Mal ja auch in unserem Rat nur knapp nicht obsiegt hat, nämlich dass es richtig ist, hier dem Bundesrat und auch dem Nationalrat zu folgen.