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Stöckli Hans · Ständerat · 2021-12-01

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-01

Wortprotokoll

Drei kurze Bemerkungen:

1.[NB]Wir sind nicht mehr im Notrechtsmodus, sondern im ordentlichen Rechtsetzungsverfahren. Die erste Etappe haben wir überwunden. Mit der Entscheidung des Volks vom letzten Wochenende sind wir in einer sehr komfortablen Ausgangslage.

2.[NB]Die Dringlichkeitsklausel in Artikel 165 der Bundesverfassung sagt tatsächlich, dass ein Gesetz, dessen Inkrafttreten keinen Aufschub duldet, sofort in Kraft gesetzt werden kann. Es muss befristet werden. Aber, und das ist entscheidend, die Gesetzgebung verlangt keine Definition der Frist, es gibt also keine Jahres- oder Zweijahresfrist. Sondern der Gesetzgeber, der Verfassunggeber hat dem Parlament in diesem Fall einen grossen Ermessensspielraum gegeben und dementsprechend auch die Verhältnismässigkeit als Ziel genommen.

3.[NB]Es ist richtig, dass im Rahmen der Vernehmlassung viele Kantone, auch der meine, der Ansicht waren, man solle mit der Frist nicht über die Mitte des nächsten Jahres hinausgehen. Diese Position hat sich aber drastisch verändert. Wir haben im Eilverfahren Mitteilungen bekommen, in denen sie uns empfehlen, die Frist, wie sie der Bundesrat und wir in der Mehrheit sehen, bis Ende nächsten Jahres zu verlängern, weil die Ungewissheit in der gesellschaftlichen und gesundheitlichen Entwicklung derart gross ist. So müssen wir, wie Kollege Rechsteiner angetönt hat, nicht im Verlaufe des nächsten Frühjahrs den Gesetzgebungsprozess allenfalls nochmals unnötigerweise in Gang setzen.

Ich glaube, die Lösung mit Frist bis Ende nächsten Jahres ist eine verhältnismässige, verfassungsmässige und auch kluge Lösung.