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Salzmann Werner · Ständerat · 2021-12-01

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-01

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, die Motion anzunehmen. Weshalb? Ich denke, dass wir uns einig sind, dass aufgrund der mit der Covid-19-Pandemie gemachten Erfahrungen im Epidemiengesetz sowie, wie Kollege Stark bereits heute Morgen gesagt hat, auch in anderen Gesetzen Revisionsbedarf besteht. Nun stellt sich die Frage, wann diese Revision angegangen werden soll. Ich bin der Auffassung, dass wir nicht warten sollten und stattdessen dem Bundesrat nun den Auftrag erteilen müssten, uns bis Ende Juli 2023 einen Revisionsvorschlag zu unterbreiten.

Auch der Bundesrat vertritt diese Meinung und beantragt ja die Annahme der Motion. Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, dass in die Revision die Erkenntnisse zur Bewältigung der Pandemie und die entsprechenden Evaluationsergebnisse - nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in den Kantonen - zwingend einfliessen müssten. Er sagt also: nach der Pandemie. Wir wissen heute leider nicht, wann die Pandemie zu Ende oder, wie der Bundesrat schreibt, bewältigt ist. Deshalb macht es keinen Sinn, die Revision lange vor uns herzuschieben, sondern es sollten jetzt die auf allen Staatsebenen und in allen Bereichen gemachten Erfahrungen erfasst und die entsprechenden Gesetze revidiert werden.

Die Kommission schreibt in ihrem Bericht, dass die Covid-19-Pandemie nicht nur in Bezug auf die Massnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten Handlungsbedarf offenbart habe. Es müssten ebenso staatspolitische Fragen wie der Einbezug des Parlamentes oder die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen betrachtet werden. Auch drängten sich etwa Fragen zur sozialen Absicherung oder zur Versorgungssicherheit auf. In der Kommission wurde deshalb gleichzeitig argumentiert, dass der ausgewiesene Revisionsbedarf ein Argument für die Annahme der Motion wäre.

Es liegen auch genügend Vorstösse aus unseren Reihen vor, die eine Revision verlangen. In meiner Motion 21.3034 verlange ich zum Beispiel, dass das Parlament bei der Ausrufung der ausserordentlichen Lage einbezogen werden soll. Ich und einige meiner Kolleginnen und Kollegen wurden auf die bevorstehende Revision vertröstet, und entsprechend haben wir einer Zuweisung der Motion an die zuständige Kommission zugestimmt. All diese Vorstösse basieren auf den in der vergangenen Pandemiezeit gemachten Erfahrungen und zeigen, dass wir jetzt eben echten Handlungsbedarf haben.

Noch der letzte Punkt: Wir sind jetzt das Parlament, das die Pandemie erlebt hat. Wollen wir die Revision der Gesetze wirklich einem neu gewählten Parlament überlassen? Ich denke, das wäre auch falsch.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion anzunehmen, damit wir noch die Gelegenheit haben, über diese Revision zu sprechen.