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preparatory:AB 291734

Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-01

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, die Zulagen Milchwirtschaft gemäss Entwurf des Bundesrates bei 379 Millionen Franken zu belassen.

Die Verkehrsmilchzulage ist ein Konstrukt des "Schoggi-Gesetzes", um die Bestimmungen der EU zu umgehen. Die Zulage wirkt als Rohstoffverbilligung. In den letzten Jahren wurde der vorgesehene Betrag aus dem "Schoggi-Gesetz" für Verkehrsmilchzulagen nicht voll ausgeschöpft. Der Überschuss wurde für die Verkäsungszulage verwendet. Für Verkehrsmilch werden 4,5 Rappen pro Kilogramm ausbezahlt, für verkäste Milch zusätzliche 10,5 Rappen, also total 15 Rappen. Dies hat eine Verzerrung des Milchmarkts bewirkt. In den vergangenen Jahren wurde mehr, ja zu viel Milch verkäst. Der Bundesrat musste deshalb für das Jahr 2021 einen Nachtragskredit beantragen. Die hohe Verkäsungszulage hat einen klassischen Fehlanreiz bewirkt. Es wird zu viel Käse von geringer Qualität produziert. Die verkäste Milchmenge hat um 4 Prozent zugenommen.

Der Entwurf des Bundesrates zielt nun genau darauf ab, diesen Fehlanreiz etwas zu verringern. Er senkt die Verkäsungszulage und erhöht die Verkehrsmilchzulage. Pro Kilo verkäster Milch soll man noch 14 Rappen statt 15 Rappen erhalten, dafür soll man einen halben Rappen mehr pro Kilo Verkehrsmilch bekommen, also 5 statt 4,5 Rappen. Der Bundesrat schlägt deshalb eine interne Umverteilung vor. Es wird also niemandem etwas weggenommen.

Jetzt schreiben aber die Milchverbände: Wir wollen den Fünfer und das Weggli. Und wie so oft in Bundesbern wird die Lobby erhört und findet Mehrheiten.

Ich wundere mich, warum die rechte Seite bei der Bauernschaft immer über ihre eigenen Grundsätze springt. Statt den Fehlanreiz zu beheben, zementieren Sie die Marktverzerrung.

Ich bitte Sie, folgen Sie meinem Minderheitsantrag und damit dem Entwurf des Bundesrates. Lassen Sie sich von Ihren eigenen marktwirtschaftlichen Grundsätzen leiten!