preparatory:AB 291808
Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-01
Wortprotokoll
Ich möchte mit den Personalausgaben beginnen. Das Personalkostenwachstum soll im Jahr 2022 bei 1,2 Prozent und in den Jahren 2023 bis 2025 bei 1 Prozent liegen; das sind die Zahlen. Im Jahr 2022 sind davon 21 Millionen Franken plafonderhöhende Stellenaufstockungen, 31 Millionen Franken sind Personalaufstockungen mit internen Kompensationen. Auch Internalisierungen tragen zum Anstieg der Personalkosten bei, dies in der Höhe von 2,2 Millionen Franken. Es gibt auch Minderkosten beim Personalaufwand, so beispielsweise im Personalverleih oder bei den Arbeitgeberleistungen; so weit also einige Fakten zu den Personalkosten, weil wir diese ja in einigen Anträgen behandeln werden.
Zuerst zum Antrag der Minderheit Strupler: Der Minderheitsantrag Strupler bedeutet konkret - wir haben es bereits gehört - eine Kürzung von 5 Prozent des Personalaufwands bis 2025. Das würde einen Abbau von 1700 Stellen bedeuten. Dieser Antrag wurde mit 18 zu 7 Stimmen in der Kommission deutlich abgelehnt. Die Gründe dafür waren sehr vielfältig.
Eine der wichtigsten Begründungen, die auch mehrere Male genannt wurde, war das Globalbudget. Das heisst, die Departemente sind frei, den Sach- und Personalaufwand zur Erfüllung ihrer Aufträge und Aufgaben selber einzuteilen. Eine Kürzung wäre demnach für die Mehrheit der Finanzkommission keine sinnvolle Steuerungsmassnahme, denn die hier beschlossenen Aufgaben müssen erfüllt werden. Es könnte einfach dazu führen, dass Personalkosten mit Externalisierungen in Sachkosten umgelagert würden. Dies könnte teurer sein. Das zeigt vor allem auch die jetzige Tendenz, bei der es wieder zu Internalisierungen kommt.
Der zweite Grund, welcher in der Finanzkommission von der Mehrheit ins Feld geführt wurde, war die Tatsache, dass der Personalaufwand beim Eigenaufwand zwar einen relativ grossen Anteil ausmacht, gemessen am Budget des Bundes aber einen eher bescheidenen Anteil.
Dann möchte ich noch einen letzten Punkt erwähnen: Departemente mit einem hohen Anteil an Eigenleistungen und an internem Personal wären von dieser Kürzung viel stärker betroffen.
Aus den genannten Gründen bitte ich Sie im Namen der Mehrheit Ihrer Finanzkommission, den Antrag der Minderheit Strupler abzulehnen.
Ich komme noch zu den anderen Anträgen in diesem Block. Die Minderheit Sollberger verlangt die Kürzung der Personalausgaben für die Strategie Social Media/Digitalisierung. Es geht hier nicht um Influencer, sondern um die Umsetzung dieser Strategie. Die Mehrheit ist der Meinung, dass auch der Bund in der digitalen Welt ankommen und kommunizieren muss und dass es momentan keine Möglichkeit für ein Entweder-oder gibt. Der Entscheid fiel mit 18 zu 7 Stimmen. Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Finanzkommission zu folgen.
Die Minderheit Egger Mike fordert beim Generalsekretariat des UVEK eine Reduktion der Mittel des departementalen Ressourcenpools. Auch dies lehnte die Mehrheit der Kommission ab.
Der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, dass die Nachmeldung der Eidgenössischen Finanzkontrolle in Ihrer Finanzkommission völlig unumstritten war.
Es gibt noch eine weitere kleine Anpassung. Sie betrifft eine Zielgrösse der Gruppe Verteidigung im VBS. Neu soll die Messgrösse "Senkung der Bruttomietkosten" eingeführt werden. Über vier Jahre soll der Soll-Wert 2 Prozent erreicht werden. Damit werden jährlich 400 Millionen Franken freigespielt, welche dem Departement jedoch nicht gekürzt werden, sondern anderweitig genutzt werden dürfen.
Nun kommen wir noch zur Art der Buchung bzw. zu den Anträgen der Minderheiten Schwander. Die drei Minderheiten Schwander zum BAV bekämpfen die Verbuchung der Nachträge für Covid-19-bedingte Abgeltungen im regionalen Personenverkehr, im Ortsverkehr sowie für den touristischen Verkehr als ausserordentliche Ausgaben. Die [PAGE 2279] entsprechenden Anträge wurden mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass eine Abbuchung als ausserordentliche Ausgabe richtig und auch FHG-konform ist.
Die Minderheit Schwander zum BAG - es geht wieder in die gleiche Richtung - fordert ebenfalls, dass die Ausgabe nicht als ausserordentliche, sondern als ordentliche Ausgabe abgebucht wird. Auch hier gilt dieselbe Argumentation. Es handelt sich aus Sicht der Mehrheit der Finanzkommission um vier Corona-bedingte Nachmeldungen, bei denen es gerechtfertigt ist, dass diese ausserordentlich abgebucht werden.
Sie sind heute meistens oder eigentlich immer der Mehrheit der Finanzkommission gefolgt. Wenn Sie dieses Stimmverhalten weiterführen, dann werden Sie nachher Ausgaben in Höhe von 77,968 Milliarden Franken beschlossen haben. Damit wäre der strukturelle Saldo negativ, und zwar mit minus 229 Millionen Franken. Sie sollten also, um die Schuldenbremse dann einzuhalten, 229 Millionen Franken als ausserordentlich verbuchen. Ich betone es nochmals: Nein, es ist für die Mehrheit der Finanzkommission kein "Bubentrickli" oder keine Umgehung, sondern es sind vier Nachmeldungen, bei denen diese Buchung richtig und auch FHG-konform ist!
Ihre Finanzkommission empfiehlt Ihnen also, die Nachmeldungen zum BAG von 57 Millionen Franken sowie die Nachmeldungen zum BAV in der Höhe von 215 Millionen Franken als ausserordentlich zu verbuchen und die Anträge der Minderheit Schwander abzulehnen. Für das Jahr 2022 würde das - unter der Voraussetzung, dass Sie der Mehrheit folgen - einen finanziellen Handlungsspielraum von 43 Millionen Franken bedeuten. Dies entspricht in etwa einer Punktlandung, wie es im Übrigen auch der Voranschlag des Bundesrates vorsah. Darin ist eine Punktlandung von 44 Millionen Franken budgetiert. Ich bitte Sie also noch ein letztes Mal, der Mehrheit der Kommission zu folgen.
Zum Schluss möchte ich auch noch die Abstimmungsergebnisse bei den einzelnen Bundesbeschlüssen kundtun. Der Nachtrag II zum Voranschlag 2021 wurde mit 18 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen genehmigt; der Bundesbeschluss Ia mit den genannten Änderungen mit 18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung; der Bundesbeschluss II über den Finanzplan für die Jahre 2023-2025 mit 18 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen; der Bundesbeschluss III über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds mit 18 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen; und der Bundesbeschluss IV zum NAF mit 18 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
Ich möchte mich noch einmal beim Bundesrat und beim Sekretariat der Finanzkommission bedanken.