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Kälin Irène · Nationalrat · 2021-12-01

Kälin Irène · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2021-12-01

Wortprotokoll

1.[NB]Voranschlag der Verwaltungseinheiten[GZ]

1.[NB]Budget des unités administratives[GZ]

[VS][GZ]

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation[GZ]

Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication[GZ]

[VS][GZ]

810 Bundesamt für Umwelt[GZ]

810 Office fédéral de l'environnement [GZ]

[VS]

Antrag der Kommission [GZ]

A231.0323 Wildtiere, Jagd und Fischerei [GZ]

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

[VS]

Antrag Rüegger [GZ]

A231.0323 Wildtiere, Jagd und Fischerei [GZ]

Fr. 13 911 800

Schriftliche Begründung [GZ]

Ausgangslage und Problemstellung: Die Ablehnung der revidierten Jagdgesetzgebung hat einschneidende Folgen für die Bewirtschafter der Berggebiete und ländlichen Räume. Nebst der raschen Zunahme der Wolfspopulation und damit einhergehenden Zunahme der Nutztierschäden ist eine Verhaltensänderung der Grossraubtiere zu beobachten. Sichtungen durch und Annäherungen an den Menschen häufen sich, Angriffe auf Kleintiere wie Schafe und Ziegen sowie auf grosse Nutztiere wie Esel, Pferde und Rinder nehmen sprunghaft zu. Die Abschusserlaubnis durch das BAFU kann gemäss den gesetzlichen Bestimmungen erst nach erfolgtem Schaden erteilt werden. Nach einem massiven Anstieg an Schadenereignissen und den erzwungenen frühzeitigen Abalpungen während des Alpsommers 2021 wurde rasch klar, dass die erleichterte Regulierung praktisch wirkungslos blieb. Die Politik und Verwaltung verfügen über keine weiteren Instrumente, rasch und mit gezielten Massnahmen der Bedrohung für die Weidewirtschaft zu begegnen. Will man die traditionelle Land- und Alpwirtschaft in der Schweiz erhalten und die düsteren Aussichten möglichst gering halten, sind Sofortmassnahmen für den Alpsommer 2022 unumgänglich.

Budgetmassnahme: Für den Alpsommer 2022 werden zusätzlich zur bereits aufgegleisten Revision der Direktzahlungsverordnung 6 Millionen Franken für temporäre Sofortmassnahmen beantragt. Diese werden bis zur Einführung einer gesetzlichen Grundlage für die wirkungsvolle Bestandesregulierung zur Linderung der Schäden an Nutztieren jeweils verlängert. Die gesprochenen Mittel können zu folgenden Zwecken verwendet werden:

- Deckung zusätzlicher Personalkosten für die Anpassung der Weideführung, Behirtung und Kontrolle durch den Bewirtschafter;

- Deckung zusätzlicher Kosten durch Herdenzusammenlegungen, Zusammenarbeiten von Alpbetrieben und anderen Formen der Kooperation;

- Aufbau einer Notfallequipe nach dem Vorbild der Wolfsfeuerwehr, Kanton Uri;

- Infrastrukturkosten für Hirten;

- weitere anfallende Mehrkosten.

Es gilt der Grundsatz: Alle Alpen sind beitragsberechtigt, auch solche, die bereits Herdenschutz installiert haben und den Mehraufwand belegen können. Die ergriffenen Massnahmen zur Verstärkung des Herdenschutzes müssen wirkungsvoll sein und in einem Gesuch um finanzielle Mittel begründet werden. Die Beantragung finanzieller Mittel erfolgt über ein [PAGE 2270] Gesuch. Der Alpeigentümer, die Hirtschaft und die Tierhalter reichen das Gesuch gemeinsam ein. Die Zu- oder Absage erfolgt vor Sömmerungsbeginn. Die Sofortmassnahmen müssen eine Verbesserung der aktuellen Situation nach sich ziehen. Dabei sind alle technischen und wirtschaftlich nicht wirksamen Massnahmen auf nicht schützbaren Alpen strikte abzulehnen. Als Grundlage dient die Studie des Beratungsbüros ALPE, "Wirtschaftlichkeit der Schafsömmerung bei Anpassung an die Grossraubtiersituation", aus dem Jahr 2019. Die erwähnte Studie zu den Anpassungskosten für Herdenschutzmassnahmen geht schweizweit von ungedeckten Anpassungsleistungen von 7,6 Millionen Franken aus. Es ist nicht anzunehmen, dass schweizweit alle Alpwirtschaftsbetriebe Sofortmassnahmen zu ergreifen haben. Deshalb schlagen wir 6 Millionen Franken vor, das entspricht einer Reduktion von rund 20 Prozent. Damit können auch Pilotprojekte finanziert werden.

[VS]

Proposition de la commission [GZ]

A231.0323 Animaux sauvages, chasse et pêche [GZ]

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

[VS]

Proposition Rüegger [GZ]

A231.0323 Animaux sauvages, chasse et pêche [GZ]

Fr. 13 911 800