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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-12-02

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-12-02

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat nochmals daran erinnert: Die Bevölkerung hat am 13. Juni dieses Jahres die Totalrevision des CO2-Gesetzes abgelehnt. Für den Bundesrat ist klar, dass das nicht ein Nein zum Klimaschutz war, sondern ein Nein zu gewissen Instrumenten in diesem Gesetz und vielleicht[NB]zu[NB]einer[NB]Vorlage, die man auch als überladen bezeichnen kann; die Befragungen im Nachgang haben das deutlich gezeigt.

Das Nein der Bevölkerung hat unmittelbare finanzielle Folgen, indem eben Unternehmen, die sich von der CO2-Abgabe befreien können, ohne die Revision des Gesetzes abgabenpflichtig werden. Das würde für die Wirtschaft gesamthaft ungefähr 200 Millionen Franken an zusätzlichen Kosten bedeuten. Es gibt aber nicht nur die finanziellen Nachteile für die abgabenbefreiten Unternehmen, sondern auch für Klimaschutzprojekte in der Schweiz. Weil die CO2-Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure entfällt, können die Projektführenden die erzielten CO2-Verminderungen nicht mehr verkaufen. Damit fehlt ihnen dann das Geld zur Finanzierung der Klimaschutzprojekte.

Das hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates erkannt. Sie hat den schnellstmöglichen Weg der parlamentarischen Initiative gewählt, um eben die beiden Instrumente ab 2022 nahtlos zu verlängern. Das ist ein wichtiges Signal. Es gibt auch Rechtssicherheit für diejenigen, die in den Klimaschutz investiert haben. Die Fortschreibung des Verminderungsziels bis 2024, der Kommissionssprecher hat es erwähnt, sowie die Überlegungen in beiden Kommissionen, wie lange dieses Gesetz dauern soll, reichen aber nicht aus. Sie reichen aus, um im Jahr 2025 ein Nachfolgegesetz in Kraft zu setzen. Aber sie reichen natürlich nicht aus, um unsere internationalen Verpflichtungen, die wir gemäss Pariser Übereinkommen eingegangen sind, einzuhalten. Der Bundesrat und der heutige Kommissionssprecher haben es bestätigt: Die Schweiz hält weiterhin an ihren Zielen und an den Verpflichtungen fest, die sie mit dem Pariser Klimaabkommen eingegangen ist und auch international kommuniziert hat, nämlich die Reduktion von CO2 um 50 Prozent bis 2030 und das Erreichen des Netto-null-Ziels bis 2050.

Mit dieser Vorlage, die Sie heute beraten und hoffentlich auch verabschieden, können wir unsere Ziele nicht erreichen. Aber sie ist wichtig, um die Lücke, die eben aufgrund des Neins zur Totalrevision entstehen würde, jetzt zu schliessen. Deshalb hat der Bundesrat ja bereits in Aussicht gestellt, dass er noch in diesem Jahr eine weitere Vorlage zum CO2-Gesetz verabschieden und dann in die Vernehmlassung schicken will. Es wäre also ein Nachfolgegesetz, das dann diese Vorlage ablösen würde. Am 17. September 2021 hat der Bundesrat bereits die Eckwerte für diese Nachfolgevorlage festgelegt. Wir haben sie auch schon kommuniziert.

Es braucht also diese Übergangslösung. Es braucht aber nachher auch eine Anschlusslösung. Verschiedene von Ihnen haben es gesagt, und ich bin froh, dass Sie das gesagt haben: Wir haben jetzt etwas Rückstand aufgrund der abgelehnten Vorlage. Wir können diesen Rückstand aufholen, aber die nächste Vorlage muss rasch kommen. Deshalb wird der Bundesrat, wie gesagt, bereits sechs Monate nach der Abstimmung wieder eine Vorlage in die Vernehmlassung schicken. Denn je länger wir warten, desto schwieriger und anspruchsvoller wird es, das Ziel bis 2030 zu erreichen. Wir möchten deshalb hier auch einen Übergang schaffen, um das Ziel 2030 nach wie vor zu erreichen, weil das Ziel 2030 die Voraussetzung ist, um netto null zu erreichen.

Wir befinden uns also in einer Kaskade. Auch das Gesetz, das Ihnen der Bundesrat im nächsten Jahr unterbreiten wird, ist nicht das letzte Gesetz. Es wird dann auch wieder eine Gesetzgebung für die Zeit nach 2030 brauchen. Wir sind hier in einem Prozess. Deshalb auch mein Appell an Sie: Man muss nicht jedes Mal das Rad total neu erfinden. Aber ich denke, was wir zur Kenntnis nehmen müssen, und das werden wir auch tun, ist, dass die Bevölkerung - das haben einige von Ihnen gesagt - insbesondere mit den Kosten bei den Treibstoffen ein Problem hatte. Sie ist sich vielleicht drangsaliert oder sogar bestraft vorgekommen. Deshalb müssen wir hier Lösungen finden, mit denen wir die Bevölkerung in [PAGE 1173] diesem anspruchsvollen Prozess unterstützen und mitnehmen können.

Herr Ständerat Stark hat zu Recht auch noch die Verknüpfung von Klimapolitik und Energiepolitik angesprochen. Ich denke, dass das etwas absolut Zentrales ist. Wir können nur dann dekarbonisieren und den Verkehr elektrifizieren, wenn wir auch gleichzeitig die Energie haben, die dafür vorhanden sein muss. Der Bundesrat hat deshalb bereits im letzten Juni den Mantelerlass für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Den ersten Teil dieses Mantelerlasses, das Energiegesetz, haben Sie bereits herausgenommen und im Herbst verabschiedet. Ich denke, dass es sehr wichtig war aufzuzeigen, dass wir in der Schweiz den Ausbau der erneuerbaren Energien weiterhin unterstützen wollen. Wir haben die Rahmenbedingungen festgelegt, was sehr wichtig war. Es zeigt sich jetzt auch, dass diese Investitionssicherheit Wirkung erzielt, weil die Investoren wissen, was die Rahmenbedingungen für die nächsten zehn Jahre sind.

Zurzeit ist der zweite Teil dieses Mantelerlasses, das Stromversorgungsgesetz, in Ihrer Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie. Sie hat bereits damit begonnen, sich intensiv damit zu beschäftigen. Ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diese Vorlage auch beförderlich behandeln, weil es darin wichtige Instrumente hat, um die Stromversorgung vor allem im Winter zu stärken. Darin gibt es den Winterzuschlag, nämlich zusätzliche 0,2 Rappen pro Kilowattstunde, um spezifisch die Speicherung für den Winter vorzusehen. Gleichzeitig haben wir mit dem Pflichtlager für den Winterstrom ein Instrument, das wir sehr rasch und unbürokratisch in Kraft setzen können, um bezüglich dieser ganz spezifischen Winterlücke, die eintreten könnte, vorzusorgen. Ich bin froh, wenn diese Vorlage dann rasch in den Zweitrat kommt. Wir brauchen - wie Sie das richtig gesagt haben, Herr Ständerat Stark - wirklich beide Vorlagen. Wir müssen das möglichst parallel voranbringen.

Bei diesem Gesetz möchte ich noch kurz auf die Bemerkungen von Frau Ständerätin Thorens-Goumaz eingehen. In der Tat haben Sie in Ihrer Kommission die Frage der Zertifikate besprochen. Ich glaube, dass es hier noch ein Missverständnis zu klären gibt: Die Zertifikate, die wir in der Schweiz haben, sind keine Kyoto-Zertifikate. Wir können sie international gar nicht handeln. Von daher ist die Thematik der Doppelanrechnung bei den Kyoto-Zertifikaten und die Verwendung von Zertifikaten hier in der Schweiz nicht das Gleiche. Wir haben keine Doppelanrechnung. Hingegen ist es bei den Zertifikaten in der Schweiz so, dass sie Privaten gehören. Diese halten auf einem Konto im Schweizer Emissionshandelsregister solche Zertifikate, und wenn sie diese nicht übertragen dürften, dann wäre das wie eine Enteignung. Bei den Kyoto-Zertifikaten war das ganz anders. Dort hat man von Anfang an gesagt, dass mit dem Ende der Kyoto-Periode auch die Gültigkeit der Zertifikate aufhört. Das haben die Firmen gewusst. Es sind also zwei unterschiedliche Systeme.

Noch einmal: Wir können die Schweizer Zertifikate gar nicht handeln, sie sind wie eine Schweiz-interne Währung. Deshalb brauchen Sie auch nicht zu befürchten, dass es keine neuen Investitionen mehr gibt, wenn wir sie weiterhin anrechnen können. Natürlich ist im Moment der Druck für neue Investitionen vielleicht etwas weniger stark, aber noch einmal: Sie müssten sonst die Privaten enteignen. Das wäre auch noch etwas schwierig zu erklären, weil die Konsumenten die Kosten für Klimaschutzprojekte an der Zapfsäule bereits bezahlt haben. Wenn Sie sagen, sie gelten jetzt nichts mehr, dann, noch einmal, müssen Sie eine Enteignung vornehmen.

Sie müssen sich in diesem Sinn aber keine Sorgen machen, denn der Druck für weitere Investitionen in Klimaschutzmassnahmen bleibt bestehen, und er bleibt hoch. Von daher denken wir, dass es richtig ist, was Ihre Kommission beschlossen hat und Ihnen beantragt. Wie gesagt, es wurde in der Kommission ausführlich diskutiert, und es wurden auch keine Anträge gestellt. In diesem Sinn konnten wir das Thema in der Kommission besprechen und auch diskutieren.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Ich werde mich nachher kurz zur einzigen Differenz äussern, die in der Detailberatung noch besteht.