de Courten Thomas · Nationalrat · 2021-12-02
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-02
Wortprotokoll
Ich beginne meine Argumentation im jetzt geltenden Covid-19-Gesetz, wo es in Artikel 1a heisst, dass der Bundesrat bei der Festlegung von Kriterien für Einschränkungen neben der epidemiologischen Lage auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen seiner Massnahmen berücksichtigt.
Wir sind, das wissen Sie, in einer Debatte zum Covid-19-Gesetz, das wir bereits zum dritten Mal ändern. Zweimal wurde das Referendum ergriffen. Es ist nicht auszuschliessen, dass das Referendum auch ein drittes Mal ergriffen wird. Deshalb möchte ich Sie bitten, meinen Minderheitsanträgen zuzustimmen, mit denen ich eine weitere Spaltung der Gesellschaft verhindern möchte.
Ich beantrage Ihnen erstens mit einem Absatz 1bis, dass Ausgangssperren für ungeimpfte Personen ausgeschlossen werden, und zweitens mit einer Minderheit zu Absatz 1ter, dass negativ getestete Personen geimpften und genesenen Personen gleichzustellen sind, dass wir in der Schweiz also keine 1G- oder 2G-Regeln realisieren.
Ich glaube, dass es nach dem Abstimmungskampf, der am letzten Sonntag zu Ende gegangen ist - der heftig war, das wissen wir alle -, wichtig ist, die Spaltung der Gesellschaft nicht weiter voranzutreiben. Deshalb möchte ich diese roten Linien einbauen. Ja, das Volksverdikt ist eine Legitimation für dieses Covid-19-Gesetz. Ja, wir gehören in diesem Punkt zu den Verlierern. Aber nein, dieses Gesetz ist jetzt keine Legitimation dafür - das kann genauso wenig sein -, dass man jetzt alle, immerhin 38 Prozent, die Nein gestimmt haben, ungestraft als Esel bezeichnen kann, so wie das Herr Nordmann getan hat. Herr Nordmann war sich nicht zu schade, die Wählerschaft der SVP generell und dazu auch 38 Prozent der Stimmbevölkerung als Esel zu bezeichnen. Ich finde das doch ziemlich anmassend. Das geht genau in die Richtung einer Spaltung der Gesellschaft, was wir nicht wollen. Auch der Bundesrat hat das am letzten Sonntag so gesagt.
Ausgangssperren für Ungeimpfte - nicht mal für Impfunwillige, sondern für Ungeimpfte - bedeuten faktisch die [PAGE 2294] Einführung einer Impfpflicht. Auch 2G- oder 1G-Regeln bedeuten faktisch einen Ausschluss aus der Gesellschaft, den wir nicht wollen. Sie gaukeln auch eine falsche Sicherheit vor. Denn auch Geimpfte können das Virus transportieren, zwar weniger als Ungeimpfte, aber sie können es auch transportieren. Wir haben einen gewissen Prozentsatz an Schutz, aber keinen vollständigen. Geimpfte haben in der Regel einen weniger schlimmen Krankheitsverlauf. Auch das ist korrekt. Es gibt aber keinen kompletten Schutz vor der Krankheit.
Ich möchte einfach daran erinnern, dass selbst der Bundesrat im vergangenen September noch gesagt hat: "Ein Impfzwang, das heisst die Durchsetzung einer Impfung in der breiten Bevölkerung unter Androhung von Sanktionen" - also beispielsweise eine Ausgangssperre oder 2G-Regeln -, "ist nicht zulässig. Impfungen sind grundsätzlich freiwillig. Es ist zudem nicht möglich, Impfungen für die ganze Bevölkerung obligatorisch zu erklären." Sie können das in der Antwort des Bundesrates vom 21. September 2020 auf eine Frage unseres Kollegen David Zuberbühler nachlesen.
In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, meine Minderheiten zu unterstützen.