Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-12-02
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-12-02
Wortprotokoll
Sie kennen das Gebäudeprogramm. Der Bund entrichtet im Rahmen des Gebäudeprogramms Globalbeiträge an die Kantone. Damit fördert der Bund den Ersatz von Öl-, Gas- oder Elektroheizungen durch Holzheizungen. Das Gebäudeprogramm enthält also den Anreiz, Holzheizungen einzusetzen. Der Bundesrat unterstützt das, weil es sinnvoll ist und auch in unsere Waldpolitik passt. In diesem Sinne besteht also keine Differenz.
Mit dieser Motion hingegen stellt sich die Frage, ob jemand auch noch einen Beitrag bekommen soll, wenn er schon eine Holzheizung hat und diese durch eine neue Holzheizung ersetzen muss. Diesbezüglich besteht natürlich eine Differenz.
Es ist uns nicht bekannt, dass Holzheizungen häufig durch andere Heizungen ersetzt werden. Wenn man gute Erfahrungen damit gemacht hat, wenn man weiss, dass es gut bis sehr gut funktioniert und dass es, verglichen mit anderen Technologien, auch günstig ist, dann stellt das nicht wirklich ein Problem dar. Aus diesem Grund muss man sich überlegen, was es bedeutet, wenn wir beginnen, Leuten Geld zu geben, die eine Heizung mit erneuerbaren Energien haben und diese ersetzen - nur damit sie bei ebendieser Heizung bleiben.
2014 untersuchte die Eidgenössische Finanzkontrolle das Gebäudeprogramm eingehend und empfahl, den Heizkesselersatz von Holz durch Holz nicht anzurechnen, und zwar genau wegen der mangelnden Wirkung dieses Wechsels. Das Gebäudeprogramm dient dazu, CO2 möglichst stark zu reduzieren oder den Stromverbrauch zu senken; in dieser Hinsicht hat Herr Ständerat Stark schon recht. Aber das tun wir, indem wir den Ersatz von Elektrowiderstandsheizungen unterstützen, bei denen wir von ganz anderen Kategorien von Stromverbrauch reden. Diesbezüglich haben wir ein Resultat und sehen auch eine Wirkung.
Wenn wir mit dieser Motion nun aber den Ersatz einer bestehenden Holzheizung durch eine neue Holzheizung noch zusätzlich unterstützen, muss ich Sie einfach daran erinnern, dass die Mittel für die CO2-Abgabe und das Gebäudeprogramm beschränkt sind. Hätten wir unbeschränkte Mittel, würde ich gerne allen etwas geben - Hauptsache, sie brauchen fortan erneuerbare Energien, um zu heizen, womit das schon gut käme. Diese Mittel sind jedoch beschränkt.
Im Rahmen des CO2-Gesetzes wollten wir die CO2-Abgabe auf 210 Franken erhöhen. Die Bevölkerung hat auch das abgelehnt. Nun müssen wir, denke ich, dafür sorgen, dass wir diese beschränkten Mittel möglichst spezifisch und genau dort einsetzen, wo wir den CO2-Ausstoss reduzieren können. Das ist eben dort der Fall, wo wir von einer Öl- oder Gasheizung auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien umstellen. Hierzu gehört selbstverständlich auch Holz. Oder wir setzen, wenn es um den Stromverbrauch geht, wirklich dort an, wo wir im Winter einen sehr hohen Stromverbrauch haben. Wir sorgen dann für einen Systemersatz, bei dem der Stromverbrauch deutlich tiefer ist.
Herr Ständerat Stark hat es gesagt, es gibt Kantone, die den Ersatz einer Holzheizung durch eine Holzheizung fördern. Das können die Kantone selbstverständlich tun. Aber ich bitte Sie, dass Sie, wenn Sie so legiferieren und dann nicht mehr technologieneutral sind, sagen: "Wer eine Wärmepumpe durch eine Wärmepumpe oder ein System mit Solarwärme durch Solarwärme ersetzt, muss auch einen Beitrag erhalten." Wenn Sie das jetzt nur für Holz machen, sind wir, glaube ich, nicht mehr technologieneutral. Ich denke, das Hauptargument des Bundesrates ist, dass wir beschränkte Mittel haben. Setzen wir diese so ein, dass wir am meisten Wirkung erzielen.
Ich habe es heute Morgen schon gesagt, der Bundesrat wird Ihnen mit dem CO2-Gesetz vorschlagen, noch gezielter dort anzusetzen, wo die Leute motiviert werden können. So können sie, wenn sie noch fossile Energieträger haben, die CO2-Reduktion wirklich hinkriegen. Da haben wir noch ein Potenzial - wir müssen auch noch mehr machen. Aber wenn Sie die beschränkten Mittel dort einsetzen, wo wir dann eigentlich nicht mehr technologieneutral sind, kommen wir etwas in Teufels Küche. Das wollen wir natürlich nicht, und das will Herr Ständerat Stark natürlich auch nicht, das weiss ich.
Aber ich bitte Sie trotzdem, die Motion aus diesen Gründen abzulehnen.