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Müller Damian · Ständerat · 2021-12-06

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-06

Wortprotokoll

Die vergangenen knapp zwei Jahre haben uns allen schonungslos aufgezeigt, wo es in der Gesundheitsversorgung in der Schweiz harzt. Eine ganze Reihe von Vorstössen wurde diesbezüglich eingereicht. Mit der vorliegenden Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, den Kantonen zur Bewältigung der Corona-Pandemie folgende Anweisungen zu geben: Sie sollen für Pflegeheime die nötigen Mittel sprechen, damit regelmässig Tests durchgeführt werden können und damit das Personal die Quarantäneregeln einhalten kann. Sie sollen den Spitälern zudem genaue Anweisungen und die nötigen finanziellen Sicherheiten geben, damit die Spitäler ihre Intensivpflegekapazitäten bei Bedarf drastisch steigern können.

Die Kommission prüfte an ihrer Sitzung vom 10. November 2021 die Motion, welche die SGK-N am 15. Januar 2021 eingereicht und der Nationalrat am 16. Juni 2021 angenommen hatte. Die Motion nimmt einige berechtigte Punkte auf. Allerdings sind viele Forderungen bereits erfüllt, etwa was das regelmässige Durchführen von Tests angeht. Der Bund hat am 18. Dezember 2020 das Testen von symptomfreien Personen im Rahmen von Schutzkonzepten, etwa in Alters- und Pflegeheimen, in Hotels oder am Arbeitsplatz, zugelassen. Das ist in Artikel 24 der Covid-19-Verordnung 3 festgehalten. Seit dem 28. Januar 2021 übernimmt der Bund die Kosten dafür; das ist auch in der Verordnung 3 festgehalten. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Geltungsdauer der Covid-19-Verordnung unter Vorbehalt der Zustimmung des Parlamentes zur Verlängerung des Covid-19-Gesetzes um ein Jahr, bis am 31. Dezember 2022, verlängert werden soll - dies ebenfalls für Sie als Hintergrund. Für die Anordnung und die Überprüfung der Quarantäne, auch derjenigen des Gesundheitspersonals, sind jedoch die Kantone zuständig. Mittlerweile wird in Pflegeheimen regelmässig getestet. Ziffer 1 der Motion ist demnach ebenfalls erledigt.

Nun aber zu Ziffer 2: Die Bereitstellung von finanziellen Sicherheiten gegenüber den Spitälern liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Kantone. Die Spitäler haben die Kapazitäten der Intensivpflegestationen während der Pandemie an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst. Um eine schweizweit einheitliche Vergütung der akutstationären Behandlungen von Covid-19-Patientinnen und -Patienten über die bestehende Tarifstruktur von Swiss DRG sicherzustellen, hat das Bundesamt für Gesundheit im Frühjahr 2020 ein Faktenblatt erarbeitet. Konkret wurde dort die Kostenübernahme der Kapazitätserweiterung geregelt, etwa für intensivmedizinische Behandlungen in nicht zertifizierten Intensivstationen oder provisorischen Bauten auf dem Spitalgelände. Mit diesen Regelungen hat der Bund bereits die Mittel wahrgenommen, die in seiner Kompetenz liegen. Zudem war diese zweite Forderung bereits Bestandteil von Standesinitiativen. Wenn es Möglichkeiten zu Veränderungen gibt, werden das die entsprechenden Berichte, welche der Bundesrat in Aussicht gestellt hat, auch aufzeigen.

Eine Minderheit der Kommission erachtet die Motion aufgrund der wieder stark steigenden Covid-19-Fallzahlen dennoch als notwendig. Der Nationalrat hat die Motion in der Sommersession 2021 mit 128 zu 57 Stimmen angenommen. Der Bundesrat beantragt dagegen Ablehnung der Motion. Auch die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen die Ablehnung der Motion. Der Inhalt der Motion ist inzwischen schlicht überholt.

Die Kommission lehnt die Motion mit 7 zu 4 Stimmen ab. Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Motion ebenfalls abzulehnen.