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Herzog Eva · Ständerat · 2021-12-06

Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-06

Wortprotokoll

Befriedigt oder teilweise befriedigt - ich wusste nicht genau, was ich sagen muss, wenn ich trotzdem noch etwas sagen möchte. Gut, in dem Fall bin ich befriedigt von der Antwort. Die Antwort des Bundesrates scheint mir einfach etwas technisch, und deshalb hatte ich das Bedürfnis, in eigenen, einfachen Worten noch etwas zu sagen und zusammenzufassen, was ich verstanden habe. Ich bitte Bundesrat Alain Berset, mich zu korrigieren, wenn ich falschliege.

Anlass für meine Motion war ein Artikel in der "NZZ am Sonntag" vom 15. August 2021. Er trug den Titel "Kaum Lohndiskriminierung von Frauen". Das erstaunte mich doch einigermassen angesichts der Tatsache, dass wir Jahr für Jahr ein Monitoring über Lohnunterschiede in der ganzen Schweiz erhalten, welches das Bundesamt für Statistik auf der Grundlage der Lohnstrukturerhebung durchführt und gemäss dem die Unterschiede nach wie vor stets 18 oder 19 Prozent betragen, sogenannt erklärte und unerklärte Unterschiede zusammengenommen.

Schon der Artikel, der dann differenzierter war als der Titel, und nun aber insbesondere die Stellungnahme des Bundesrates machen Folgendes klar: Die Resultate von 300 Firmen, also 6 Prozent der 1 Prozent der Firmen, welche diese Analysen neu überhaupt machen müssen, lassen erst wenige Rückschlüsse zu. Es sind Firmen mit 100 oder mehr Mitarbeitenden. Alle Untersuchungen zeigen, dass die Lohnunterschiede in kleineren Firmen grösser sind.

Die gemäss Gesetz tolerierten Lohnunterschiede von 5 Prozent betragen, mit den Zahlen von 2018 gerechnet, bei 13 Monatslöhnen etwa 430 Franken oder 5590 Franken pro Jahr. Ich würde sagen, das ist weit weg von tolerierbar, obwohl die gesetzlichen Anforderungen bei dieser Differenz eingehalten sind. Entsprechend prüft das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann zusammen mit Fachpersonen, ob dieser Wert künftig angepasst werden soll.

Zu den Kundenauswertungen: Die Analysen der einzelnen Firmen, die seit Mitte Jahr vorliegen, stehen zwar nicht grundsätzlich im Widerspruch zu den Methoden des Bundes und weisen auch nicht auf Mängel an diesen Methoden hin. Der Unterschied bei der Analyse des Bundes ist die weit grössere Datenmenge, denn die Lohnstrukturerhebung umfasst 37[NB]000 Unternehmen. Bei den vorhin erwähnten Analysen von einzelnen Firmen liegen die Resultate von bisher 300 Firmen vor. Dass von diesen Auswertungen nur das Resultat publiziert wird - und dies nur, wenn die Firma das will -, aber nicht transparent die ganze Untersuchung, dass die Resultate auch nicht bundesweit gesammelt werden müssen, dass es ausserdem keine Sanktionen gibt und deshalb nicht garantiert ist, dass nicht nur diejenigen Firmen publizieren, deren Resultate die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, bleibt [PAGE 1212] unbefriedigend, war damals vom Gesetzgeber aber so gewollt.

Zum Schluss, ganz wichtig: Nach wie vor wird von vielen nicht verstanden, dass das Gesetz vorgibt, dass gleichwertige Arbeit - Arbeit von gleichem Wert - gleich entlöhnt werden muss. Es geht also nicht nur um den Vergleich eines männlichen mit einer weiblichen Angestellten mit KV-Abschluss, welche dieselbe Arbeit machen. Es geht auch darum, dass typische Männerberufe nicht schlechter entlöhnt werden als typische - (Heiterkeit) okay, das ist Zukunftsmusik, vielleicht kann man das in zehn Jahren mal sagen, wir können ja hoffen. Gemeint sind aber natürlich die Frauenberufe. Es geht auch darum, dass typische Frauenberufe nicht schlechter entlöhnt werden als typische Männerberufe. Die Annahme der Pflege-Initiative setzt hier ein wichtiges Zeichen.

Es geht nicht nur um die unerklärten Lohnunterschiede, welche etwa die Hälfte der Lohnunterschiede ausmachen. Auch die erklärbaren müssen verschwinden, indem Frauen ihre Teilzeitpensen erhöhen, Führungsfunktionen einnehmen und dann mehr verdienen. Dazu braucht es mehr Plätze für die Kinderbetreuung und steuerliche Anreize - in meinen Augen ist dies die Einführung der Individualbesteuerung.