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Maurer Ueli · Bundesrat · 2021-12-06

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-12-06

Wortprotokoll

Die Vorlage, wie sie jetzt mehrheitlich aus Ihrer Kommission vorliegt, ist finanziell etwa vergleichbar; es ist also nicht so, dass Ihre Kommission wesentliche Erleichterungen eingebaut hätte. Gemäss Ziffer III und Artikel 70e findet eine Verlangsamung der Steuerausfälle statt. Zu Artikel 14 Absatz 1 Buchstaben g, gbis und k haben wir Mehrheits- und Minderheitsanträge, bei denen die Mindereinnahmen nicht entscheidend sind. Es ist also nicht so, wie Frau Ryser und Frau Badran gesagt haben, dass das eine wesentliche finanzielle Änderung wäre, sondern es ist so, dass das, was Sie an Mindereinnahmen und Mehrausgaben kreieren, etwa ausgeglichen ist. Das vielleicht zum Gesamtbild.

Nachdem jetzt doch etwas polemisiert wurde, möchte ich zwei, drei Dinge richtigstellen: Die Vorlage kostet nicht eine Milliarde Franken, wie Frau Ryser Ihnen das gesagt hat, sondern das sind Rückstellungen. Der Bund schuldet diese Milliarde den Leuten, die noch Verrechnungssteuer zugut haben. Diese konnte noch nicht zurückgefordert werden, weil das immer mit einem Jahr Verspätung geschieht. Hier findet also kein Steuerausfall statt, sondern der Bund hat seine Schulden noch zu bezahlen. Die jährlichen Ausfälle bei der Verrechnungssteuer beziffern wir auf etwa 170 Millionen Franken.

Es ist aber auch nicht so, wie suggeriert wurde, dass immer die einfachen Leute alles zu bezahlen haben und dass die Firmen profitieren. Eigentlich ist das Gegenteil der Fall. Bei der direkten Bundessteuer übertreffen die Einnahmen aus der Unternehmenssteuer erstmals seit zwei, drei Jahren die Steuern der natürlichen Personen. Firmen bezahlen also mehr direkte Bundessteuer als natürliche Personen. Wenn wir dann das Steuersubstrat der natürlichen Personen noch anschauen, stellen wir fest, dass etwa 47 Prozent der Bevölkerung gar keine Bundessteuer bezahlen, dass aber 1 Prozent der Bevölkerung 44 Prozent der direkten Bundessteuer bezahlt. Es ist also nicht so, wie immer suggeriert wird, dass eine Verlagerung stattfindet und tiefere Einkommen mehr bezahlen. Das Gegenteil ist der Fall: Höhere Einkommen bezahlen mehr.

Das betrifft also nur die Steuern. Wenn Sie dann noch die Steuerermässigungen oder Beiträge anschauen, also Krankenkassenprämien usw., sehen Sie, dass in den letzten Jahren eine wesentliche Entlastung der tieferen Einkommen stattgefunden hat; dies dank der Tatsache, dass die Firmen mehr Steuern bezahlen. Zur direkten Bundessteuer kommt auch noch die Verrechnungssteuer. Dort sind im Wesentlichen die Dividendenzahlungen "schuld" daran, dass die Steuereinnahmen gestiegen sind. Das vielleicht zum grossen Bild.

Wir sprechen dann eigentlich auch nicht von Steuerausfällen, sondern es sind effektiv Investitionen, die hier zu beschliessen sind - Investitionen in den Wirtschaftsstandort Schweiz, der international immer mehr unter Druck gerät. Wir möchten - und das habe ich Ihnen letztes Mal ausführlich dargelegt - Geschäfte, die nicht mehr in der Schweiz stattfinden, weil die Bedingungen in der Schweiz schlecht sind, wieder zurückholen. Emissionen von Obligationen sind in der Schweiz um über 50 Prozent zurückgegangen, und die Geschäfte finden heute dort statt, wo gute Rahmenbedingungen herrschen, vor allem in Luxemburg. Das Schweizer Geschäft ist also nach Luxemburg abgewandert, und mit dieser Vorlage holen wir es wieder zurück. Damit sprechen wir hier eigentlich nicht von Steuerausfällen, sondern von Investitionen in den Werkplatz Schweiz. Das ist in den nächsten Jahren besonders wichtig, weil wir als Wirtschaftsstandort mit der OECD-Steuerreform, aber auch mit weiteren weltweiten Harmonisierungsbestrebungen immer mehr unter Druck geraten. Also müssen wir dort, wo wir die Chance haben, Geschäfte in die Schweiz zurückzuholen, das auch tun.

Zu der Vorlage im Einzelnen: Ich bitte Sie, überall der Mehrheit zuzustimmen ausser bei Artikel 14 Absatz 1 Buchstaben gbis und k. Das betrifft die Minderheitsanträge, die Frau Ryser und Frau Badran begründet haben. Sie übernehmen den Entwurf des Bundesrates. Dort bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen. Für uns steht hier nicht primär der mögliche Steuerausfall zur Diskussion, sondern vielmehr die komplizierteren prozessualen Abläufe, die sich in der Verwaltung und in der Wirtschaft ergeben würden. Das ist der Grund, weshalb wir Sie bei diesen beiden Buchstaben bitten, der Minderheit und damit dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Bei den übrigen Bestimmungen können Sie der Mehrheit Ihrer Kommission folgen.