Steinemann Barbara · Nationalrat · 2021-12-06
Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-06
Wortprotokoll
Wir befinden uns in der zweiten und hoffentlich letzten Runde der Differenzbereinigung zur Teilrevision des Ausländer- und Integrationsgesetzes.
Zwei Themen oder Paradigmenwechsel sind in diese Vorlage eingepackt worden: Zum einen ist da der weitgehend unbestrittene Teil, also die Erleichterungen für arbeitstätige vorläufig Aufgenommene beim Kantonswechsel. Zum andern geht es um ein Verbot für abgewiesene, aber vorläufig aufgenommene Asylbewerber, in ihre Heimat zu reisen. Dieser Teil ist Gegenstand dieser Differenzen hier.
Es geht um Auslandreisen und um die Umsetzung der Motion Pfister Gerhard 15.3953, "Keine Reisen ins Heimatland für vorläufig Aufgenommene", die ein gesetzliches Verbot für Heimatreisen fordert. Hinter diesem Ansinnen steht die SVP voll und ganz.
Heute sind Reisen in den Heimatstaat für vorläufig Aufgenommene bekanntlich grundsätzlich erlaubt, werden indes nur in Ausnahmefällen bewilligt. Daneben sind allgemeine Reisen ins Ausland auf Bewilligung hin erlaubt. Gemeinden und deren Behördenmitglieder machen jedoch die Erfahrung, dass vorläufig Aufgenommene oder sogar anerkannte Flüchtlinge ins Heimatland reisen, obwohl dies dem gesunden Menschenverstand und der Logik unseres Asylwesens widerspricht. Das Thema war auch Gegenstand von Medienberichten. Heute können vorläufig Aufgenommene also mit einer guten Begründung eine Reisebewilligung beim SEM beantragen und sich dabei auch ins Heimatland begeben.
Gemäss der bundesrätlichen Vorlage dürfen Heimatreisen für vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige in Zukunft nur noch unternommen werden, sofern sie zur Vorbereitung der definitiven Rückkehr notwendig sind. Das ist vernünftig: Wer einst unseren Angestellten im SEM zu Protokoll gegeben hat, er sei an Leib und Leben verfolgt, darf nicht in eben diesen Staat reisen können.
Leider hat sich in der SPK-N bisher eine Mehrheit mit einem wenig überzeugenden Kompromiss bei den Auslandreisen durchsetzen können - daher die beiden Differenzrunden mit dem Ständerat. So wollte eine knappe Mehrheit der SPK-N bisher legiferieren, dass vom SEM Reisen in den Schengen-Raum zum Zweck des Schulbetriebs, zur Teilnahme an wichtigen Sport- und Kulturanlässen oder zur Aufrechterhaltung [PAGE 2373] der Beziehung zu nahen Familienangehörigen ausnahmsweise bewilligt werden können.
Doch das führt uns zur Frage, wie dann der Bund garantieren kann, dass eine Person, die nach Deutschland an ein Geburtstagsfest reist, sich nicht zum Flughafen begibt, dort ins Flugzeug steigt und zurück nach Eritrea, Somalia oder Syrien fliegt. Die Antwort ist: Der Bund kann genau das nicht garantieren. Gerade deshalb will man Reisen, auch Reisen in Drittstaaten, nur unter gewissen, ganz engen Prämissen zulassen. Es ist eben nicht so, dass Personen immer direkt in ihre Heimat fliegen - es gibt auch nicht überallhin Direktflüge -, sondern es bestehen Umgehungsmöglichkeiten, die für unsere Behörden dann nicht mehr kontrollierbar sind.
Die SVP-Fraktion nimmt also dieselbe Position ein wie in den vorhergehenden Differenzbereinigungsrunden: Wir wollen erleichterte Kantonswechsel für erwerbstätige vorläufig aufgenommene Personen ermöglichen; wir wollen ein Verbot von Heimatreisen und eine sehr restriktive Regelung für Auslandreisen, aber keine Aufzählung von persönlichen Gründen für Ausflüge ins grenznahe Ausland. Dieselbe Auffassung vertritt ja auch der Ständerat.
Bitte folgen Sie der Mehrheit Ihrer SPK.