Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2021-12-06
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-06
Wortprotokoll
Ich werde mich zusammenfassend zu allen Details äussern, die Sie der Fahne entnehmen können. Die Fahne zeigt, dass in Artikel 4 der Verordnung zum Parlamentsressourcengesetz eine analoge Regelung festzuschreiben ist, wie sie für die Bundesangestellten gilt. Flugreisen werden für Ratsmitglieder nur noch organisiert und entschädigt, wenn die Bahnreisezeit mindestens sechs Stunden beträgt und die Flugreisezeit kürzer als die Bahnreisezeit ist oder wenn die Bahnreisezeit zwar weniger als sechs Stunden beträgt, aber dennoch eine oder mehrere Übernachtungen erfolgen würden. Die Flugreisezeit wird vom Abflugflughafen bis zum Ankunftsflughafen berechnet, die Bahnreisezeit vom Abreisebahnhof bis zum Anreisebahnhof. Schliesslich gibt es auch eine Ausnahmeregelung, zu der zum Beispiel gesundheitliche Gründe zählen. Das entnehmen Sie der Fahne in Absatz 7.
Absatz 3 präzisiert, dass der Bund nur für die Organisation von Fahrkarten für offizielle parlamentarische Tätigkeiten zuständig ist, also zum Beispiel nicht für parlamentarische Freundschaftsgruppen. Artikel 6 der Vorlage regelt die Entschädigung, wenn das Ratsmitglied seine Reise selbst organisiert. Die übrigen Absätze entsprechen dem geltenden Recht.