Pfister Gerhard · Nationalrat · 2021-12-06
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-06
Wortprotokoll
Ich mache es relativ kurz, nachdem Kollege Fluri gesagt hat, was der Ursprung dieser Vorlage ist. Es sind zwei Motionen; das vergisst man immer etwas.
Die eine Motion beauftragte den Bundesrat mit einer Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes im Hinblick auf eine Besserstellung der vorläufig Aufgenommenen, indem bei der Erfüllung gewisser Bedingungen ein Anspruch auf Kantonswechsel für vorläufig Aufgenommene eingeführt wird, die ausserhalb des Wohnkantons erwerbstätig sind oder in einem anderen Kanton eine berufliche Grundausbildung absolvieren. Das Ziel dieses Vorstosses war es, die Rahmenbedingungen für die Integration zu verbessern und die finanzielle Selbstständigkeit zu fördern.
Die zweite Motion ist allseits bekannt: Sie soll den Grundsatz im Gesetz verankern, dass Heimatreisen für vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige nur noch dann möglich sind, wenn sie zur Vorbereitung der definitiven Rückkehr notwendig sind.
Unsere Fraktion ist wie in der ersten Runde wiederum für Eintreten. Kommt die Vorlage so durch, wie es die Kommissionsmehrheit beantragt und wie es der Ständerat unterstützt hat, können wir ihr in der Schlussabstimmung zustimmen. Wir lehnen deshalb den Antrag der Minderheit Gredig bei Artikel 59e Absatz 3bis sowie den Antrag der Minderheit Marti Samira bei Artikel 85b Absatz 2 Litera a ab. Beide Anträge sind nicht neu. Wir haben schon in der ersten Runde darüber diskutiert, und sie fanden im Nationalrat eine Mehrheit. Die Argumente führten unsere Fraktion aber schon in der ersten Runde zur Auffassung, dass die Änderungen des Gesetzes abzulehnen sind, denn sie schaffen neue Umgehungsmöglichkeiten.
Die Argumente sind in der zweiten Runde gleich geblieben. Der Grundsatz dieser Vorlage muss im Kern erhalten bleiben: Vorläufig Aufgenommene sind Menschen, die eigentlich aus der Schweiz weggewiesen wurden. Der Vollzug der Wegweisung erwies sich jedoch als unzulässig, weil er einem Verstoss gegen das Völkerrecht gleichkäme; er erwies sich als unzumutbar, weil eine konkrete Gefährdung im Herkunftsland vorliegt; oder er ist aus vollzugstechnischen Gründen unmöglich. Die vorläufige Aufnahme ist eine Ersatzmassnahme, und das muss sie bleiben.
In einem Punkt stimme ich Kollegin Marti zu: Der Status der vorläufigen Aufnahme ist revisionsbedürftig. Zu einer Revision haben wir immer Hand geboten. Sie kennen aber die Geschichte dieser Vorlagen. Sie sind allesamt gescheitert. Jetzt müssen wir die vorläufige Aufnahme halt partiell anpassen. Konkret heisst das aber, dass vorläufig Aufgenommene grundsätzlich in ihr Herkunftsland zurückkehren müssen. Sie sind vorläufig aufgenommen, solange sie nicht zurückkehren können. Das verbietet im Grundsatz aber eben auch, dass sie aus anderen Gründen ihr Herkunftsland wieder besuchen, in das sie ja nicht zurückgeschafft werden könnten. Das darf nur in eng definierten Fällen möglich sein, die die Behörden einzeln überprüfen und in denen sie entscheiden sollen.
Würde man den Minderheitsantrag Gredig annehmen, bestünde die Umgehungsmöglichkeit, dass nicht direkt aus der Schweiz, sondern über das manchmal grenznahe Ausland eingereist wird, weiterhin. Eben deshalb muss man hier die Ausnahmen, die sinnvoll sind, den Vollzugsbehörden überlassen. In diesem Sinn hat der Bundesrat eine gute und praxisnahe Umsetzung vorgeschlagen, die unsere Fraktion in allen Artikeln unterstützt.
Namens meiner Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und der Kommissionsmehrheit zu folgen.