Engler Stefan · Ständerat · 2021-12-07
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-07
Wortprotokoll
Gerne lege ich Ihnen dieses zweite Massnahmenpaket zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise vor und erläutere Ihnen die Beschlüsse der Kommission dazu.
Auch 2021, im zweiten Covid-19-Jahr, verzeichnete der öffentliche Verkehr erhebliche Einbussen an Verkehrserträgen. Die Verkehrsunternehmungen werden nicht in der Lage sein, die aufgelaufenen Verluste des laufenden Jahres in der Sparte regionaler Personenverkehr zu tragen, auch weil die dafür vorgesehenen Ergebnisausgleichsreserven ganz oder teilweise im Jahr zuvor, also für 2020, beansprucht werden mussten. Der Bundesrat sieht in seiner Vorlage konsequenterweise vor, für das Rechnungsjahr 2021 ein zweites Mal die Defizitfinanzierung anstelle des Bestellprinzips mit Abgeltungsvereinbarung gemäss geltendem Recht anzuwenden. Das hat zur Folge, dass sich Bund und Kanton, über alle Kantone hinweg gesehen, je zur Hälfte an diesen Defiziten in der Sparte regionaler Personenverkehr beteiligen würden. Wir sehen dafür im Voranschlag 2022 bereits die Summe von 150 Millionen Franken vor.
Zudem hat sich der Bundesrat auch aufgrund der deutlichen Vernehmlassungsantworten entschieden, sich für das Jahr 2021, analog zum Vorjahr, zu einem Drittel an den Ausfällen des Ortsverkehrs zu beteiligen, was insgesamt die Summe von 50 Millionen Franken erwarten lässt. Dies setzt allerdings voraus, dass sich Gemeinden und Kantone auch daran beteiligen. Wie die Kantone und die Gemeinden sich ihren Teil aufteilen, ist Sache der Kantone. Der Bund wird jedenfalls nicht mehr als einen Drittel beisteuern.
Der dritte Revisionspunkt war der umstrittenste. Er betrifft den touristischen Verkehr, den der Bundesrat zurückhaltender unterstützen will. Der Bund soll nach dem Willen des Bundesrates lediglich Verluste mit abgelten, die bis zum 30. Juni 2021 entstanden sind. Alle Reserven müssen beansprucht worden sein; zusätzlich muss das Defizit höher ausfallen als der in den Geschäftsjahren 2017 bis 2019 erzielte Gewinn. Für die Unterstützung des touristischen Verkehrs hat der Bundesrat 15 Millionen Franken als Nachmeldung zum Voranschlag 2022 angemeldet. Zu dieser Bestimmung liegen aus der Kommission Mehr- und Minderheitsanträge vor; ich werde in der Detailberatung näher darauf eingehen.
Nachdem der Nationalrat bereits auf die Vorlage eingetreten ist und ihr im Grundsatz zugestimmt hat, beantragt Ihnen auch Ihre KVF-S, auf die Vorlage einzutreten und mit Ausnahme von Artikel 28a, der die Frage der Unterstützung des touristischen Verkehrs betrifft, dem Nationalrat und dem Bundesrat zu folgen.