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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-12-07

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-12-07

Wortprotokoll

Was wir im Strassenverkehrsrecht seit 1975 kennen, möchten wir jetzt auch für den Flugverkehr einführen. Was kennen wir im Strassenverkehrsrecht? Wer einen Lastwagen fährt oder in einem Bus Personen transportiert, muss sich regelmässig verkehrsmedizinisch untersuchen lassen. Gleichzeitig gibt es zusätzlich dazu auch die Möglichkeit für Ärztinnen und Ärzte, ein Melderecht wahrzunehmen. Das ist das Recht, eine Meldung zu machen, wenn sie zum Schluss kommen, dass es Anzeichen dafür gibt, dass eine Person nicht mehr geeignet ist oder zurzeit nicht geeignet ist, einen Lastwagen zu fahren oder Personen zu transportieren. Dieses System kennen wir seit 1975, und ich habe noch nie gehört, dass es umstritten oder problematisch sei. Ich habe noch nie gehört, Lastwagenchauffeure würden nicht mehr zum Arzt gehen, weil sie Angst hätten, dass dann eine Meldung erfolgt. Wir wollen eigentlich nichts anderes, als genau dieses System auch für Pilotinnen und Piloten, Fluglotsen oder auch das Personal im Luftverkehr einzuführen.

Jetzt gibt es hier Widerstand und - der Kommissionssprecher hat es erwähnt - bestimmte Vorstellungen dazu, wer dann plötzlich alles von einem Melderecht Gebrauch machen könnte. Das Ziel einer Meldung ist nicht, dass der Pilot nicht mehr fliegen darf, sondern dass er weiterhin fliegen kann, dass man ihn rechtzeitig unterstützen kann und dass man schauen kann, was zu tun ist. Das Ziel ist also nicht, jemanden möglichst aus dem Verkehr zu ziehen, sondern diese Person zu unterstützen. Das gilt genauso im Strassenverkehrsrecht: Auch dort ist es, wenn eine Meldung gemacht wird, nicht das Ziel, dass der Buschauffeur dann nicht mehr fahren darf, sondern dass jemand genau hinschaut, was die Situation ist.

Wenn Sie die Gefährdung bei einem Lastwagenchauffeur und bei einem Piloten vergleichen, dann sehen Sie, dass bei Letzterem vielleicht noch ganz andere Risiken vorhanden sind. Dies betrifft nicht nur die Passagiere, sondern auch, wenn ein Flugzeug runterkommen sollte, die Personen, die sich am Boden befinden. Von daher ist die Vergleichbarkeit wirklich gegeben. Die guten Erfahrungen, die man im Strassenverkehrsrecht mit dieser Regelung gemacht hat, möchten wir nun auch auf die Luftfahrt übertragen - das die Idee des Bundesrates.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem sehr klaren Entscheid Ihrer Kommission zuzustimmen und damit auch Ihren ursprünglich bereits gefällten Entscheid noch einmal zu bestätigen. Dann bin ich zuversichtlich, dass wir auch mit dem Nationalrat noch rechtzeitig eine Lösung finden werden.