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preparatory:AB 292711

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-07

Wortprotokoll

Ein grosser Diskussionspunkt bei dieser Reform war von Beginn weg die Frage, wie für die von der Erhöhung des Frauenrentenalters betroffenen Frauen ein Ausgleich in Bezug auf diese Erhöhung geschaffen werden kann, ob es hier einen speziellen Ausgleichsmechanismus braucht, wie lange dieser Ausgleich dauern soll und wie umfangreich er sein soll.

Das Modell, das ich Ihnen nun mit meiner Minderheit vorschlage, basiert auf dem gleichen Konzept wie dasjenige, das die Mehrheit Ihnen vorschlägt: privilegierte Kürzungssätze bei Vorbezug, Zuschlag bei Bezug der Rente ab dem ordentlichen Rentenalter. Das Kompensationsvolumen ist etwa gleich hoch. Das Modell ist jedoch - das möchte ich betonen - zielgerichteter: Die Kürzungssätze für Frauen mit tiefen Einkommen, mithin für Frauen, die eher in körperlich anstrengenden Berufen arbeiten und tiefere Renten haben, sind vorteilhafter als jene des Mehrheitsmodells.

Zudem hat das Mehrheitsmodell einen groben Systemfehler, indem es zu Situationen führen kann, in denen gut situierte Personen und Ehepaare plötzlich Renten erhalten, die über der normalen Maximalrente oder dem Ehepaarplafond liegen. Im Extremfall kann dies dazu führen, dass Frauen, die schon länger nicht mehr berufstätig waren, weil sie es sich finanziell leisten konnten - Stichwort Millionärsgattin -, formell nun ihre Rente erst ab 65 beziehen werden. So erhält ein solches Ehepaar zusätzlich zu seiner Maximalrente sogar noch einen Zuschlag - ziemlich schräg. Ich wundere mich, weshalb die linke Seite hierfür Hand bietet. Warum genau in diesem Fall vom Konzept der Maximalrenten, das man zugegebenermassen als störend empfinden kann, abgewichen werden soll, ist schwer verständlich und schwer kommunizierbar.

Der grosse Mangel des Modells der Mehrheit ist jedoch der Zeithorizont, für den es gelten soll. So sollen neun Frauenjahrgänge in den Genuss von Ausgleichsmassnahmen kommen. Das ist weder sachlich nötig noch finanziell verantwortbar. Es ist doch heute 55 Jahre alten Frauen zuzumuten, sich darauf einzustellen, dass sie dereinst ein Jahr länger arbeiten werden.

Gleichzeitig zeichnet sich bei der AHV bereits ab 2030 ein Defizit in Milliardenhöhe ab. Wenn wir optimistisch sind und davon ausgehen, dass die vorliegende Revision im Jahr 2023 in Kraft treten könnte - ich komme nachher noch auf das Anliegen der Minderheit Mettler zu sprechen -, dann hätte die Version der Mehrheit Auswirkungen bis ins Jahr 2032. Bis dann müsste aber bereits eine nächste Reform in Kraft sein, denn beide Räte haben mit einer Motion den Bundesrat beauftragt, bis 2026 einen Vorschlag für eine nächste Revisionsetappe vorzulegen, die 2030 in Kraft treten kann. Mein Minderheitsantrag passt in diesen zeitlichen Ablauf, während sich der Antrag der Mehrheit mit einer nächsten Revision überlagern würde, was weder praktisch noch sinnvoll wäre.

Aus all diesen Gründen beantrage ich Ihnen, beim Konzept der Ausgleichsmassnahmen meiner Minderheit zu folgen.

Ich komme zu meinem nächsten Minderheitsantrag, bei dem es um die Zuweisung des Gewinns aus den Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank an den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung geht. Wir haben dieses Thema schon in der ersten Runde ausführlich diskutiert. In der Zwischenzeit hat unser Rat einer parlamentarischen Initiative Folge gegeben, die genau dies fordert. Nichtsdestotrotz bleibt es falsch, hier auf die Gelder der Nationalbank zu schielen. Die Nationalbank hat genau einen Auftrag: die Gewährleistung der Preisstabilität in der Schweiz. Die Sozialpolitik steht nicht in ihrem Pflichtenheft, genauso wenig andere Themen, die nun bewirtschaftet werden, weil man auf das Geld der Nationalbank schielt, das scheinbar endlos vorhanden ist. Es ist nicht richtig, der AHV hier nun diesen Zustupf zu gewähren. Man würde damit lediglich die strukturellen Probleme der AHV übertünchen; die Notwendigkeit von weiteren strukturellen Reformen würde damit in die Ferne gerückt. Deshalb kann ich nur sagen: [PAGE 2393] Hände weg von den Geldern der Nationalbank! Zu dieser Massnahme werden wir sicher nicht Hand bieten.

Zuletzt möchte ich im Namen der FDP-Liberalen Fraktion noch ein paar Worte zum Minderheitsantrag Mettler sagen, der soeben ausgeführt wurde: Die Antragstellerin schlägt vor, dass die AHV-Revision bzw. ihr Inkrafttreten an den Abschluss der BVG-Revision gekoppelt werden soll. Das hat nun in der Tat nichts miteinander zu tun. Wir haben immer gesagt, dass in der Altersvorsorge jede Säule für sich betrachtet werden müsse, dass jede Säule für sich auf einem stabilen Fundament stehen müsse. Nun sind wir daran, das für die AHV zu tun, und wir werden vermutlich in dieser Session mit der Revision fertig werden. Es gibt also keinen Grund, weshalb wir ihr Inkrafttreten nun aufschieben sollten. Der Handlungsbedarf ist drängend und ausgewiesen. Weiteres Aufschieben würde nur das Loch in der AHV vergrössern.

Es ist aber so, dass sich bereits heute abzeichnet, in welche Richtung die BVG-Revision geht. Sämtliche Fraktionen haben betont, dass sie etwas gegen die Problematik der Unterversicherung von Frauen in der zweiten Säule machen werden. Wenn Sie die Fahne zur BVG-Revision anschauen, sehen Sie, dass die Senkung des Koordinationsabzugs - in welcher Höhe, ist noch zu diskutieren - von allen Fraktionen getragen wird. Wir können also schon heute sagen, dass diese Revision des BVG massgebliche Verbesserungen für die tiefen Einkommen, für die Teilzeitbeschäftigten und somit tendenziell für die Frauen bringen wird. Dazu ist es nicht nötig, dass wir nun das Inkrafttreten der AHV-Revision aufschieben.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen im Namen unserer Fraktion, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.