Gysi Barbara · Nationalrat · 2021-12-07
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-07
Wortprotokoll
Wir sind in einer entscheidenden Debatte für die Altersvorsorge, für die Renten der Zukunft. Für uns von der SP ist die AHV klar die sozialste Säule und eben auch darum klar zu stärken. Heute sind wir aber bereit, auf die BVG-Reform einzusteigen, weil der Bundesrat mit dem Kompromiss der Sozialpartner eine ausgewogene Vorlage präsentiert.
Für uns ist der Ausgleichsmechanismus zentral. Wenn er so nicht durchkommt, ist für uns klar, dass es nicht geht, dass dann noch mehr Geld in die zweite Säule investiert wird. Dann wollen wir lieber Lohnprozente in die AHV, in die sozialere Säule, umlenken.
Nach dem Absturz der Altersvorsorge 2020 trennte der Bundesrat die Vorlagen für die erste und die zweite Säule. Eben haben wir bei der Vorlage AHV 21 noch einmal Verschlechterungen für die Frauen mit absolut ungenügenden, mickrigen Kompensationsmassnahmen beschlossen. Bei der beruflichen Vorsorge hat der Bundesrat einen runden Tisch einberufen und dann den Auftrag an die Sozialpartner übertragen. Diese haben nach zähem Ringen eine Kompromissvorlage erarbeitet. Ich sage jetzt schon: eine Kompromissvorlage. Denn auch dort ist nicht alles drin, was wir gerne hätten. Der Bundesrat hat diese Kompromissvorlage dann wohlweislich übernommen.
Doch jetzt, nach der Debatte in der SGK-N, muss man sagen: Auch diese Reform befindet sich auf Absturzkurs, wird immer einseitiger und hält nicht, was sie verspricht. Wenn die Kassiererinnen oder Pflegefachfrauen am Schluss nicht einmal die vollständigen Zuschläge ausbezahlt bekommen, weil sie vielleicht ein klein wenig überobligatorisch versichert sind, dann geht das nicht, dann sind genau diese Frauen wieder die Geprellten.
Die Einflussnahme der Finanzlobby und der Versicherungsbranche, namentlich der Grossbank UBS und des Schweizerischen Pensionskassenverbands, ist krass. Sie hat diese BVG-Reform für untere und mittlere Einkommen, aber auch für das Gewerbe unsozialer gemacht.
Keine Frage, der Reformbedarf in der beruflichen Vorsorge ist unbestritten. Wir alle wissen, dass die überobligatorisch versicherten Renten schon massiv gesunken sind. Wir haben aber auch andere Probleme. Namentlich sind die Frauen in der zweiten Säule massiv benachteiligt und verfügen über viel geringere BVG-Renten. In der beruflichen Vorsorge beträgt der Gender Pension Gap über 60 Prozent. Dazu gibt es unter anderem eine detaillierte Studie, die belegt, dass Frauen jedes Jahr über 18,5 Milliarden Franken weniger an BVG-Renten ausbezahlt erhalten. Warum? Weil wegen Betreuungsaufgaben, Erwerbsunterbrüchen oder Teilzeitarbeit massiv weniger angespart werden kann; weil in der zweiten Säule jede und jeder für sich selber spart, wenn auch in kollektiven Anlagen der Pensionskasse, aber ohne dass die Betreuungsarbeit, im Gegensatz zur AHV, zu einem Rentenanspruch führt.
Der Reformbedarf ist gegeben, weil es nach wie vor an Transparenz mangelt - namentlich in den Vorsorgeeinrichtungen, die als Vollversicherer agieren -, weil in den Vollversicherungen nur 92 Prozent der Erträge den Renten zufliessen und weil die Verwaltungskosten inklusive der Vermögensverwaltungskosten in der beruflichen Vorsorge viel zu hoch sind und so den Rentnerinnen und Rentnern Rente verloren geht. Die Verwaltungskosten sind in der beruflichen Vorsorge x-fach höher als beispielsweise in der AHV. Zudem werden zu hohe Risikoprämien verlangt. Das muss geändert werden.
Gross sind in der beruflichen Vorsorge allerdings auch die Rentenverluste derjenigen, die im Überobligatorium versichert sind. Sie mussten in den letzten Jahren Renteneinbussen von 10 bis 15 Prozent in Kauf nehmen. Gerade darum ist eben der Zuschlag, der allen gewährt werden soll, in der Vorlage des Bundesrates absolut richtig. Er dient auch dazu, dem Verfassungsgrundsatz nachleben zu können. Wir wollen ja eigentlich, dass man nach der Pensionierung noch 60 Prozent des letzten Lohnes hat. Das ist bei Weitem nicht gewährleistet.
Gerade darum ist die Bundesratsvorlage der einzig richtige und einzig gangbare Weg. Wir unterstützen sie voll und ganz. Verschlechterungen werden wir nicht akzeptieren.
Ich habe es gesagt, auch uns fehlen einige Punkte in der Bundesratsvorlage, namentlich die bessere Versicherung von Mehrfachbeschäftigten und Selbstständigen mit Kleinstaufträgen. Wir sind sehr froh, dass das in der Kommission aufgenommen wurde.
Der zentrale Punkt - das wissen wir - ist die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 Prozent auf 6 Prozent. Damit die daraus entstehende Rentensenkung verkraftbar wird, braucht es eben Zuschläge, eine Kompensation. Hier stehen wir voll und ganz hinter dem Vorschlag, dass alle an dieser Finanzierung partizipieren und dass das über die gesamte Lohnsumme bis 850[NB]000 Franken solidarisch gemacht werden soll. Es braucht auch hier eine Solidarität zwischen sehr gut Verdienenden und dem Handwerk. Es kann nicht sein, dass die Erwerbstätigen mit den tiefsten Löhnen die Umwandlungssatzsenkung jetzt vollständig selber stemmen müssen.
Es ist wirklich unerhört, was nun aber an Druckversuchen vonseiten der Finanzbranche erfolgt ist. Bürgerliche Parteien und bürgerliche Politikerinnen und Politiker schreiten auf einem schmalen Grat. Wir alle wissen, dass die Banken - namentlich die Grossbank UBS - nur die Parteien finanzieren, die so stimmen, wie sie es gerne hätten. Eine solche BVG-Reform ist einseitig und führt am Schluss dazu - mein Kollege Pierre-Yves Maillard hat das schon ausgeführt -, dass für weniger Rente mehr einbezahlt werden muss. Das Modell der Mehrheit ist das teuerste aller Modelle; es kostet 3 Milliarden Franken. Am Schluss hat man weniger Rentenleistung. Eine solche Vorlage wird vor dem Volk keinen Bestand haben.
Wir werden in der Detailberatung weitere Punkte aufnehmen. Die SP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein.