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de Courten Thomas · Nationalrat · 2021-12-07

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-07

Wortprotokoll

Es ist eine teilweise emotionale Eintretensdebatte gewesen. Es sind auch harte Worte gefallen; man hat gegen die Reichen gewettert und hat die "sabotage parlementaire" erwähnt - das ist ein neuer Begriff für mich. Ich möchte aber doch noch einmal kurz darauf zurückkommen, um was es hier wirklich geht.

Sie haben jetzt erfahren, dass das Problem unbestritten ist, dass der Umwandlungssatz heute zu hoch ist. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und aufgrund der gesunkenen Zinsen findet heute eine Umverteilung über die Generationen statt, die nicht gerechtfertigt ist und die wir korrigieren sollten. Wir haben heute die Situation, dass bei 6,8 Prozent Umwandlungssatz eine Bruttorendite von rund 5 Prozent notwendig wäre, um die Renten ausfinanzieren zu können. Sie wissen aber alle, dass das im heutigen Zinsumfeld illusorisch ist. Heute besteht also ein Ungleichgewicht zwischen den ausgerichteten Leistungen und der Finanzierung.

Dieses Ungleichgewicht, diese Umverteilung trifft die arbeitende Bevölkerung, die die Renten zusätzlich finanzieren muss. Die aktiv Versicherten müssen die Zusatzfinanzierung sicherstellen, in Form einer tieferen Verzinsung ihrer eigenen Altersguthaben und in Form von Sanierungsbeiträgen, die sie den Vorsorgewerken ausrichten müssen. Wir reden hier von rund 6 Milliarden Franken pro Jahr, die die aktiv Versicherten zugunsten der Rentner transferieren müssen.

In der überobligatorischen Vorsorge liegt die Kompetenz zur Festsetzung des Umwandlungssatzes beim obersten Organ der Vorsorgeeinrichtungen. Diese Organe sind paritätisch aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammengesetzt. Auch dort haben wir eine Sozialpartnerschaft. Im Überobligatorium ist es deshalb bereits heute Realität, dass der Umwandlungssatz weit unter 6,8 Prozent liegt. Im Jahr 2019 betrug der durchschnittliche Umwandlungssatz bei den überobligatorischen Versicherungen 5,71 Prozent.

Das Problem ist das gesetzliche Minimum von 6,8 Prozent. Davon betroffen sind konkret 12 Prozent der Versicherten: die rein obligatorisch Versicherten. Wenn man das nahe Obligatorium dazunimmt, dann sind noch rund 20 Prozent mehr betroffen. Alle anderen leisten bereits heute den von Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch bestimmten Beitrag zur Lösung dieses Problems.

Der Bundesrat sagt in seiner Botschaft, das Ziel sei es, das Rentenniveau zu sichern, die Finanzierung zu stärken und Teilzeitbeschäftigte, insbesondere Frauen, besser abzusichern. Es geht also nicht um einen Ausbau oder um eine zusätzliche Finanzierung. Ihre Kommission ist genau gemäss Botschaft vorgegangen. Ihre Fassung ist nicht weit weg vom Bundesratsmodell. Die Senkung des Umwandlungssatzes ist [PAGE 2412] genau gleich, der Satz wird von 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt. Wir wissen, dass das in Zukunft nicht ausreicht. Aber es ist ein erster Schritt. Die Zuschläge, die die Kommission bestimmt hat, sind genau gleich hoch wie die des Bundesrates. Die Definition der Übergangsgeneration, die Dauer von fünfzehn Jahren, ist genau gleich wie beim Bundesrat. Was wir in der Kommission aber nicht wollten, war ein Rentenausbau mit der Giesskanne. Wir wollen die Millionärsgattin nicht unterstützen. Wir wollen die Kompensationen dort festlegen, wo sie tatsächlich nötig sind.

Wir wollen auch keine Vermischung der drei Säulen. Wir wollen das Dreisäulenprinzip aufrechterhalten und wollen darum keine Querfinanzierung durch die AHV-Beiträge. Die Finanzierung soll auch beinhalten, dass die Reserven und Rückstellungen in den Vorsorgewerken, die ihre Hausaufgaben gemacht haben, tatsächlich für diesen Zweck verwendet werden.

In diesem Sinn können wir, glaube ich, feststellen: Eintreten ist unbestritten, und wir können in die Detailberatung übergehen.