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Bischof Pirmin · Ständerat · 2021-12-07

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-07

Wortprotokoll

Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, im Steuerharmonisierungsgesetz eine Bestimmung einzuführen, wonach für die Kontrollrechnung zur Bestimmung des Steuersatzes das in anderen Kantonen gelegene unbewegliche Vermögen und dessen Einkünfte zu berücksichtigen sind. Es geht um die Fälle der Besteuerung nach Aufwand, um die sogenannte Pauschalbesteuerung.

Die Kommission hat sich darüber orientieren lassen, dass seit der Einreichung der Motion eine Änderung der Sachlage eingetreten ist. Die Fragestellung der Motion an sich ist verständlich. Seit der Einreichung der Motion vor zwei Jahren hat der Bundesrat bzw. das Eidgenössische Finanzdepartement eine schon vorher angekündigte Umfrage bei den 21 Kantonen durchgeführt, die eine Pauschalbesteuerung, also eine Besteuerung nach Aufwand, kennen. Diese Umfrage hat ergeben, dass lediglich 3 Kantone ausserkantonale Grundstücke in die Kontrollrechnung mit einbeziehen. 16 Kantone berücksichtigen ausserkantonale Grundstücke zwar auch, aber lediglich für die Satzbestimmung. Inzwischen haben sich alle Kantone, die eine Aufwandbesteuerung in ihrem kantonalen Recht kennen, im Interesse einer gesamtschweizerisch einheitlichen Handhabung und einer horizontalen Steuerharmonisierung damit einverstanden erklärt, ab der Steuerperiode 2022 ausserkantonale Liegenschaften ausschliesslich für die Satzbestimmung in die Kontrollrechnung einzubeziehen. Der Vorstand der Schweizerischen Steuerkonferenz hat am 25. August 2021 eine entsprechende Empfehlung an die kantonalen Steuerbehörden verabschiedet.

Damit ist das Anliegen der Motion erfüllt, und sie kann usanzgemäss im Ständerat abgelehnt werden.