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Bischof Pirmin · Ständerat · 2021-12-07

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-07

Wortprotokoll

Diese Motion möchte den Bundesrat beauftragen, im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer einen allgemeinen Steuerabzug einzuführen, der pauschal für Freiwilligenarbeit zugunsten juristischer Personen gewährt wird, die gemeinnützig im Sport aktiv sind. Auch das Steuerharmonisierungsgesetz solle entsprechend angepasst werden. Die Kommission beantragt Ihnen mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion abzulehnen.

Die Motion wird eigentlich damit begründet - und das ist auch nachvollziehbar für die Kommission -, dass die freiwillige Tätigkeit im Sportbereich in der Schweiz tragend ist für diese sportlichen Aktivitäten, namentlich auch für jene der jungen Menschen in diesem Land. Fast 1,3 Millionen Schweizerinnen und Schweizer seien Mitglieder eines Sportvereins. Unter Bezugnahme auf eine Studie des Bundesamtes für Sport wird ausgeführt, dass die gesamte Sportwirtschaft der Schweiz eine Bruttowertschöpfung von 10,3 Milliarden Schweizerfranken im Jahr erziele. Die Motion geht weiter davon aus, dass die Freiwilligenarbeit "als eine Art Naturalleistung" zu qualifizieren sei, da man ja seine Zeit für diese Tätigkeit spende - nicht Geld, aber Zeit. Das ist also von der Motivation her durchaus nachvollziehbar.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Nationalrat hat die Motion am 31. Mai 2021 mit 96 zu 81 Stimmen bei 9 Enthaltungen relativ knapp angenommen.

Ihre Kommission hat sich eingehend mit der Motion auseinandergesetzt. Im Resultat beantragt sie Ihnen die Ablehnung der Motion aus drei Gründen:

1.[NB]Zunächst ist die Kommission der Auffassung, dass die Motion das Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit verletze. Das ist im schweizerischen Steuerrecht ein grundlegendes Prinzip, von dem ohne Not nicht abgewichen werden sollte.

2.[NB]Die Umsetzung der Motion hätte zur Folge, dass erhebliche Mitnahmeeffekte entstehen würden. Das wiederum spricht gegen die Effizienz der Umsetzung der Motion, wenn sie im Sinne der Motionärin ernst genommen wird.

3.[NB]Schliesslich - das ist vielleicht der wichtigste Grund, der gegen die Motion spricht - würde eine neue, massive rechtliche Ungleichbehandlung für unterschiedliche Freiwilligentätigkeiten geschaffen. Es würde nämlich ein pauschaler Abzug für Freiwilligentätigkeit im Bereich des Sports eingeführt, nicht aber etwa im Bereich der Kultur und nicht etwa im Bereich karitativer Tätigkeiten. Diese Ungleichbehandlung wäre schwierig zu begründen. Eine rechtsgleiche Behandlung all dieser Bereiche sieht die Motion nicht vor.

Um die Motion umzusetzen, müsste, so will es die Motionärin, ein pauschaler Steuerabzug eingeführt werden. Es wäre dann darüber zu entscheiden, ob dieser pauschale Steuerabzug für verschiedene Positionen oder nach Zeitaufwand des einzelnen oder der einzelnen Tätigen berechnet oder ob ein einheitlicher Abzug geschaffen werden soll. Bei beiden Varianten haben die Kommission wie der Bundesrat grosse Bedenken in Bezug auf die Machbarkeit und die praktische Umsetzung.

Unter dem Strich beantragt Ihnen die Kommission aus diesen Gründen, die Motion abzulehnen.