Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · 2021-12-08
Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-08
Wortprotokoll
Ich fasse nachfolgend, wie die Ratspräsidentin gesagt hat, Eintreten und Detailberatung zusammen.
Zur Ausgangslage: Gestützt auf den Auftrag zur Förderung des Sports gemäss Bundesverfassung haben sich die Nasak-Programme 1 bis 4 plus zu einem wirksamen Instrument der Sportförderung für den Nachwuchs- und den Spitzensport entwickelt. Trotz der Fortschritte besteht zusätzlicher Handlungsbedarf, der im Bericht zum Postulat Hêche 16.4085, "Stärkeres und koordiniertes Engagement des Bundes für den Sport, den Spitzensport und den leistungsorientierten Nachwuchssport", analysiert wurde. Ziel von Nasak 5 ist die Bewilligung von Verpflichtungskrediten für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung für die Jahre 2022 bis 2027. Dabei liegt der Fokus auf der Programmkontinuität.
Zwei Punkte sind der WBK besonders wichtig: Einerseits sollen nationale Sportanlagen auch in dezentralen Förderstrukturen umgesetzt werden können, und andererseits sollen die Nasak-Anlagen auch dem Jugend- und dem Breitensport zur Verfügung stehen und zu Ausbildungszwecken genutzt werden können.
Zu den Verpflichtungskrediten: Der Bundesrat beantragte ursprünglich einen Kredit von 67 Millionen Franken. Gemäss Mehrheitsbeschlüssen unserer WBK und des Ständerates beläuft sich dieser nun auf knapp 80 Millionen Franken. Es sind gemäss den Literae a bis i Bundesbeiträge für Projekte in den Bereichen Wasser-, Eis-, Turn-, Schwimm- und Schneesport sowie in verschiedenen Ballsportarten vorgesehen. Die Finanzhilfen an die einzelnen Projekte betragen in der Regel 5 bis 25 Prozent, wobei durchschnittlich 10 Prozent der anrechenbaren Kosten den Bundesbeitrag ausmachen. Damit hat man aber eine grosse Hebelwirkung, und mit diesen Geldern kann im Sinne einer Impulswirkung sehr viel bewirkt werden, weil ein Investitionsvolumen von insgesamt fast 900 Millionen Franken ausgelöst wird.
Ich komme zu den Artikeln und Anträgen.
Zu Artikel 1 Literae a bis i: Die WBK-N beantragt Ihnen einstimmig, den Beschlüssen des Ständerates zu folgen und zusätzliche Kredite für drei weitere Sportanlagen zu gewähren, weil diese aus Sicht der Sportförderung sinnvoll und zum jetzigen Zeitpunkt richtig sind. Es handelt sich um Projekte, die aus verschiedenen Gründen bei der ursprünglichen Lancierung noch nicht berücksichtigt werden konnten. Bei Litera d handelt es sich um 2 Millionen Franken für eine Schwimmhalle in Bern. Beim Antrag zu Litera g geht es um 1,5 Millionen Franken für eine Unihockeyhalle in Schiers. Bei Litera i geht es um 2 Millionen Franken für das Sportzentrum Kerenzerberg. Zu Litera j gibt es einen Mehrheits- und einen Minderheitsantrag: Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 7 Stimmen, dem Ständerat zu folgen und den Kredit für diverse Sportanlagen von nationaler Bedeutung auf 15 Millionen Franken zu erhöhen. Ziel der Verdoppelung ist die Möglichkeit der Reservebildung für eine flexiblere Ausgestaltung des Kredits. Ziel ist auch, künftige Überbrückungsfinanzierungen zu vermeiden. Die Kommissionsminderheit beantragt, dem Bundesrat und der Mehrheit der Finanzkommission zu folgen, weil die Kredite bereits hoch genug seien und es nach Nasak 5 ein weiteres Projekt gebe.
Bei Artikel 3 beantragt Ihnen die Kommission wiederum mit 15 zu 7 Stimmen, die allfällige Umnutzung der Projektkredite zu flexibilisieren und somit auch hier dem Ständerat zu folgen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Zweckbestimmung nur insofern aufgeweicht wird, als der Kredit nur für die vorgesehene Disziplin innerhalb der Sportartengruppe verwendet werden darf. Konkret: Ein Kredit für die Disziplin Snowboard darf gemäss Antrag auch auf Ski nordisch übertragen werden. Die Zweckbestimmung ist also nur in einem kleinen Bereich aufgelöst. Die Kommissionsminderheit möchte die Verbindlichkeit beibehalten und erachtet die Zweckbestimmung als zentral.
Ich komme zum Schluss: Die bedürfnisgerechte Weiterführung von Nasak schafft die Voraussetzung, dass der schweizerische Leistungssport in den kommenden Jahren über zeitgemässe Trainings- und Wettkampfstätten verfügt und die Schweiz als Standort für internationale Sportveranstaltungen auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleibt.
Die WBK hat sich in der Gesamtabstimmung einstimmig für Nasak 5 ausgesprochen. Ich freue mich, wenn Sie es unserer Kommission gleichtun.