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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-12-08

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-12-08

Wortprotokoll

Es besteht hier nochmals die Chance, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Wenn ich die Diskussion jetzt verfolge, denke ich aber, dass Sie die Differenzen heute wahrscheinlich aufrechterhalten.

Diese Frage war in Ihrem Rat in der Tat ein wichtiges Thema. Sie haben sich im Ständerat damit befasst. Das hat jetzt gerade auch der Präsident der Kommission für Rechtsfragen gesagt.

Sie entscheiden, in welche Richtung Sie gehen wollen. Ich möchte einfach noch einmal zuhanden der Materialien die Voten der Herren Caroni und Sommaruga unterstützen, weil auch die Lesart des EJPD wahrscheinlich etwas eine andere ist - Ständerat Engler weiss das.

Gemäss Ziffer 1 und Ziffer 2 erster Satz soll die Freiheitsstrafe die Regelstrafe bilden. Für leichte Fälle ist die Geldstrafe vorgesehen. Unklar ist, wie sich dieser Beschluss in der Praxis auswirken wird; das können wir nicht beurteilen. Es ist umstritten, ob in leichten Fällen Artikel 41 StGB gemäss Beschluss des Ständerates zur Anwendung gelangen kann. Falls das nicht der Fall ist, hat das zur Folge, dass in leichten Fällen keine kurzen Freiheitsstrafen mehr verhängt werden, selbst wenn dies im Einzelfall geboten wäre, um den Täter von weiteren Delikten abzuhalten. Bei leichten Fällen, und das sind bei Artikel 285 die meisten, wäre die Fassung des Ständerates auch nach unserer Lesart milder als das geltende Recht. Welches sind die Massenfälle? Das ist, wenn ein Zugbegleiter angepöbelt oder ein Buschauffeur[NB]beschimpft[NB]wird. Das sind die leichten Fälle. Es ist also unklar, ob das anvisierte Ziel, strengere Strafen vorzusehen, tatsächlich[NB]erreicht[NB]würde - das zuhanden des Amtlichen Bulletins.

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