Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-12-08
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-12-08
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Die Motion der SPK-N will den Auftrag der angenommenen Motion Müller Philipp 18.3408, "Konsequenter Vollzug von Landesverweisungen", erweitern und präzisieren. Ihre SPK hat rechtliche Einwände gegen die Ziffern 1 und 2 betreffend die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft bei der Anordnung einer Landesverweisung und betreffend die Einschränkung der notwendigen Verteidigung erhoben. Sie stützt sich dabei auch auf eine kritische Stellungnahme Ihrer RK und[NB]beantragt, Sie haben es gehört, die Ablehnung der beiden Ziffern.
Auch im Nationalrat waren diese beiden Ziffern umstritten. Das Bundesamt für Justiz hat in der Zwischenzeit mit seinen Arbeiten zur Umsetzung der Motion Müller Philipp begonnen und schon einige Vorschläge ausgearbeitet, wie die drei in der Motion der SPK-N geforderten Anpassungen im Schweizerischen Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung umgesetzt werden können. Das Bundesamt für Justiz hat die Vorschläge diesen Sommer Expertinnen und Experten aus der Praxis zur Stellungnahme vorgelegt. Auch bei ihnen sind die Reaktionen durchaus kontrovers ausgefallen.
Der[NB]Bundesrat[NB]hat[NB]Ihnen die Annahme der Motion der SPK-N beantragt. Wenn Sie dieses Anliegen nun einschränken,[NB]ist dies ein politisches Signal. Für uns ist es einfach wichtig[NB]zu wissen, in welche Richtung wir jetzt arbeiten sollen. Wir sind einverstanden mit der Annahme der Motion, das wissen Sie. Wir müssen aber wissen, welche Anliegen wir bei der Umsetzung der Motion Müller Philipp konkret berücksichtigen sollen. Wenn Sie diese beiden Ziffern streichen, dann ist das auch ein klarer Auftrag an den Bundesrat.