Rieder Beat · Ständerat · 2021-12-08
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-08
Wortprotokoll
Hier ist die erste Differenz: Es geht um die Frage, wer berechtigt ist, eine Stiftungsaufsichtsbeschwerde einzureichen. Die Mehrheit Ihrer Kommission - der Entscheid fiel mit 7 zu 5 Stimmen - möchte an der Fassung des Ständerates festhalten. Sie fürchtet, dass die Stiftungsaufsichtsbeschwerde infolge einer Ausweitung des Beschwerderechts zur Popularbeschwerde werden würde. Eine Minderheit möchte dem Nationalrat entgegenkommen und beantragt eine neue Variante. Die Minderheit hat sich daran gestört, dass der Nationalrat bei seiner Variante insofern sehr weit geht, als er das Beschwerderecht für Spender sowie für ihnen nahestehende Personen öffnet, also für eine sehr grosse Anzahl von Personen. Diesbezüglich möchte man eine Einengung machen. Diese zwei Positionen werden heute vertreten.
Ich bin nicht der geeignete Mann, um hier die Überlegungen der Mehrheit darzulegen, da ich der Minderheit angehöre. Vielmehr lege ich die Ausgangslage dar, wie sie momentan nach geltendem Recht besteht: Die Stiftungsaufsichtsbeschwerde steht nicht jedermann offen, sie ist keine Popularbeschwerde. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung verlangt gemäss Bundesgerichtsentscheid 107 II 385 "ein eigenes Interesse des Beschwerdeführers an der Anordnung der von ihm geforderten Massnahme". Damit kommt die Legitimation zur Erhebung der Beschwerde jeder Person zu, die "wirklich einmal in die Lage kommen kann, eine Leistung oder einen anderen Vorteil von der Stiftung zu erlangen". Das Bundesgericht verlangt, die besagte Person müsse "deshalb bereits heute konkrete Angaben über die Art ihres zukünftigen Interesses machen können". Mit einer solchen Umschreibung kann allenfalls der Destinatär nachweisen, dass er mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in die Lage kommen könnte, Stiftungsvorteile zu nutzen. Das ist die Ausgangslage gemäss der bisherigen Bundesgerichtspraxis.
Sie müssen entscheiden, ob Sie das nun legiferieren und gemäss Minderheitsantrag präzisieren wollen oder ob Sie am geltenden Recht festhalten.