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preparatory:AB 293306

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-09

Wortprotokoll

Die Minderheit I (Müller Damian) verlangt bei Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe b eine Ergänzung. Es entstand eine Diskussion um den Ausdruck "mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung". Der Ausdruck beinhaltet sowohl Generika als auch Biosimilars. Bei diesen sind die Wirkstoffe nur ähnlich, nicht gleich. Wirkstoffgleich sind Generika; Biosimilars, die immer mehr aufkommen, sind wirkstoffähnlich. Die Minderheit I will hier eine Aufzählung ins KVG aufnehmen. Sie will im Gesetz noch klarer regeln, was man darunter versteht. Die Minderheit I wird ihren Antrag noch begründen.

Die Mehrheit ist dafür, dass in die Spezialitätenliste nur Arzneimittel aufgenommen werden, die von Swissmedic zugelassen sind. Eine Definition der Arzneimittel auf Gesetzesstufe sei deshalb nicht notwendig. Es entstand vor allem eine Diskussion darüber, wo der Mehrwert der Fassung der Minderheit I liege. Ein Mehrwert wurde nicht erkannt. Wie gesagt, es ist schon definiert. Es ist nicht nötig, das auf Stufe Gesetz festzuhalten.

In der Kommission hat sich der jetzige Antrag der Mehrheit mit 7 zu 5 Stimmen durchgesetzt. Ich nehme an, dass der Sprecher der Minderheit den Minderheitsantrag begründen wird.