Berset Alain · Bundesrat · 2021-12-09
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2021-12-09
Wortprotokoll
La commission a souhaité ce matin que je m'exprime sur ce sujet, pour le Bulletin officiel et pour les actes, pour dire qu'effectivement, matériellement, la version proposée par le Conseil national correspond à la loi sur la transparence.
Das bedeutet, dass die vom Nationalrat beschlossene Gesetzesbestimmung letztlich keinen grossen Mehrwert bringt. Wir haben bereits heute einige Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz, welche die Offenlegung der Verträge verlangen. Einige dieser Gesuche befinden sich im Schlichtungsverfahren beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, und eines ist vor dem Bundesverwaltungsgericht. Dort werden die Fragen geklärt, bis wann eine Offenlegung der Verträge aufgeschoben werden soll und welche Schwärzungen notwendig sind. Das bedeutet, dass diese Bestimmung, die jetzt hier steht, keinen Mehrwert bringt. Sie wäre sowieso nur für das Jahr 2022 gültig, weil das Gesetz auf Ende nächsten Jahres befristet ist und eine Offenlegung ohnehin nach den Regeln des Öffentlichkeitsgesetzes erfolgen wird.
Mit dieser Argumentation mache ich Ihnen beliebt, der Kommission zu folgen.