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Bieri Peter · Ständerat · 2002-11-26

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-26

Wortprotokoll

Artikel 60 regelt die wichtige Frage der Finanzierung. Die Mehrheit der Kommission, zu der hinsichtlich des gesamten Bundesanteils auch die Minderheit I (Lauri) zu zählen ist, beantragt Ihnen, den Bundesanteil bei der Berufsbildung auf insgesamt 25 Prozent festzulegen und darin den Anteil für die Beiträge an Projekte und Leistungen zu integrieren.

Wenn wir die Finanzsituation des Bundes betrachten und die Zukunftsperspektiven im Finanzplan beachten, dann gebieten uns die staatspolitische Vorsicht und auch die Verantwortung geradezu, nicht einen Bundesanteil im Gesetz aufzuführen, den wir wohl in den nächsten zehn Jahren nie auch nur ungefähr erreichen werden. Heute beträgt dieser Anteil noch weniger als 16 Prozent.

Bei der Botschaft ist man noch von ungefähr 18 Prozent ausgegangen. Es ist die Absicht des Bundesrates, den Bundesanteil in der nächsten BFT-Vorlage unter Beachtung der finanziellen Möglichkeiten auf ungefähr 21 Prozent zu erhöhen.

Der Unterschied zwischen der Fassung des Nationalrates und der unsrigen macht gute 60 Millionen Franken aus. Mehrheit und Minderheit I wollen den Bundesanteil, inklusive des Anteils für Beiträge an Entwicklungsprojekte und der Beiträge für besondere Leistungen, bei 25 Prozent ansetzen. Die Minderheit I will im Gegensatz zur Mehrheit die aufgeführten 10 Prozent als maximale Obergrenze verstehen, die bei Mangel an geeigneten Projekten auch einmal unterschritten werden kann. Die Mehrheit der Kommission möchte demgegenüber, in Nachachtung der Bedeutung solcher Projekte, dass diese nicht umgehend gekürzt oder gar eingestellt werden können. Die Minderheit II (Stadler) möchte den gesamten Bundesanteil an der Berufsbildung - ähnlich wie es übrigens auch der Nationalrat formuliert, wenn auch in der Folge nicht ganz genau ausformuliert hat - bei 27,5 Prozent festlegen.