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Lauri Hans · Ständerat · 2002-11-26

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-11-26

Wortprotokoll

Wie wir soeben gehört haben, geht es also um das Verhältnis zwischen der gesamten Kostenbeteiligung des Bundes und den Beiträgen nach Artikel 55 und 56. In diesen Artikeln geht es beispielsweise um Beiträge an Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung, an Information und Dokumentation, Lehrmittel oder Massnahmen zugunsten benachteiligter Regionen. Die Minderheit I will im Rahmen der Gesamtaufwendungen - gemäss Mehrheit, wie wir es gehört haben - einzig eine Höchstgrenze von 10 Prozent einführen, während die Mehrheit will, dass immer 10 Prozent entrichtet werden.

Unsere Begründung ist einfach: Es ist unseres Erachtens nicht sinnvoll, immer dann die Bundesbeiträge an die Massnahmen nach Artikel 55 und 56 zu erhöhen, wenn die Ausgaben in einem andern Bereich der Unterstützung durch den [PAGE 976] Bund erhöht werden müssen. Natürlich ist es möglich, dass parallel erhöht werden muss; dann ist das zu tun. Das ist mit unserer Formulierung ebenfalls möglich. Mit dem Antrag der Mehrheit würde ein Automatismus eingeführt, den wir in diesen Zeiten der knappen Finanzen wirklich verhindern sollten. Positiv ausgedrückt: Der Antrag der Minderheit I hat den Vorteil einer angemessenen, auf die besondere Situation bezogenen Mittelzuteilung auf seiner Seite, bis zur Grenze von 10 Prozent.

Es war in der Kommission von einer eigentlichen Subkultur von Dienstleistungsbetrieben die Rede, die von einem solchen Automatismus profitieren könnte. Dass es dazu kommt, sollten wir verhindern. Von den Vertretern der Mehrheit und jetzt auch wieder vom Kommissionssprecher wurde das Gegenargument ins Feld geführt: Wenn nicht ein fester Prozentsatz genannt werde, sei es die Verwaltung, welche die Mittel relativ willkürlich und nicht mit der gebotenen Transparenz im Rahmen dieser 10 Prozent zuteile. Das ist nicht stichhaltig. Es wird in jedem Fall das Parlament sein, das im Rahmen des jährlichen Voranschlags die Verteilung der Mittel vornehmen kann. Zur Illustration verweise ich Sie auf den aktuellen Voranschlag für das Jahr 2003: Dort haben Sie schon heute in grösster Transparenz die Übersicht über alle Beiträge des Bundes, und zwar in einem hohen Detaillierungsgrad. Es ist das Parlament, das jährlich entscheiden wird, wie viele Mittel nach Artikel 54 bis 56 oder nach einem anderen Artikel zuzusprechen sein werden. Wenn der Bundesrat diese Detaillierung einmal aufgeben sollte, dann ist es an uns, sie gestützt auf unsere Budgethoheit wieder einzuführen, sodass ich keine Gefahr sehe, dass hier nicht mit Transparenz entschieden werden kann.

Im Interesse der Flexibilität und der Verhinderung von Automatismen bitte ich Sie, der Minderheit I zuzustimmen.