Badran Jacqueline · Nationalrat · 2021-12-09
Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-09
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion und insbesondere die SP-Delegation in der WAK ist schon etwas, um es vorsichtig zu formulieren, irritiert darüber, wie Sie hier legiferieren, und das bei einer so grossen Kiste wie der Neulancierung eines der Finma nicht unterstellten Fonds. Ganze 90 Minuten blieben uns für die gesamte Detailberatung. Entscheidende Fragen und Diskussionen wurden mit einem Ordnungsantrag, man möge umgehend abstimmen, abgeklemmt, und dies, obwohl noch zig Fragen offen sind und weder in der Botschaft noch in der ständerätlichen Debatte zur Sprache kommen.
Offen bleiben die steuerlichen Auswirkungen der L-QIF, die Volumina und die Art der Vermögensumschichtungen, also die dynamischen Effekte, die Rolle der zunehmenden Kryptovermögen, bei denen man händeringend Anlagemöglichkeiten sucht. Keine Debatte über den Innovationsgehalt der L-QIF, obwohl in der Botschaft rund fünfzehnmal von innovativen Fonds die Rede ist. Was genau ist denn innovativ daran? Es steht kein Wort darüber! Besonders stossend war die nicht stattfindende Debatte über die volkswirtschaftlichen Auswirkungen, den realen Nutzen und die potenziellen Schäden der Fonds für die Volkswirtschaft, nicht für die Anleger.
Wir haben die Interessen der Volkswirtschaft zu vertreten, nicht der Finanzindustrie neue Einnahmemöglichkeiten zu verschaffen - mit potenziellem Schaden für die Allgemeinheit. Aber natürlich, wenn die Finanzbranche bestellt, liefert die rechte Seite des Parlamentes, ungesehen der Folgen, einmal mehr. Das ist ungehörig, unprofessionell und unverantwortlich und eines Parlamentes nicht würdig.
Dabei hätte die SP-Fraktion Hand dazu geboten, aus dieser Vorlage etwas Gutes und Nützliches zu machen. Konkret hiesse das: Immobilien als unterliegende Produkte raus, dafür Start-up-Finanzierungen rein. Das wäre tatsächlich nützlich, da wir in der Schweiz just bei der Finanzierung von Start-ups, insbesondere bei Drittrundenfinanzierungen, ein Problem haben. Mein Antrag wurde in der Kommission jedoch ohne Debatte abgelehnt, obwohl es nicht einmal zu Zeitverzögerungen gekommen wäre. So sehe ich mich jetzt gezwungen, diesen Antrag als Einzelantrag und kombiniert mit einer Rückweisung noch einmal einzubringen.
Damit die L-QIF für die Start-up-Finanzierung tauglich sind, braucht es eine Schirmstruktur, die Teilvermögen in Fonds haftungsrechtlich voneinander abgrenzt. Risikokapitalgeber bevorzugen grundsätzlich Fonds, um damit ihr Risiko zu diversifizieren. Dazu sollte es möglich sein, im Rahmen der gleichen Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen zur Reduktion von Betriebskosten mehrere Teilvermögen zusammenzufassen, die sich z. B. hinsichtlich Reifestadium, Zieldatum der Rückzahlung, Industriesektor - Life Science, Cleantech usw. - und Asset-Manager unterscheiden würden. In der Regel wird jedes dieser Teilvermögen andere Investoren haben.
Gemäss heutigem Stand ist es rechtlich jedoch nicht möglich, diese Teilvermögen untereinander vor Ansprüchen Dritter zu isolieren. In anderen Ländern, wie Irland, Luxemburg oder Liechtenstein, ist es aus diesem Grund absolut gängig, Teilvermögen haftungsrechtlich segregiert aufzusetzen. Ein Investor, der eine sorgfältige Risikoprüfung vornimmt, wird auf solche strukturellen Fragen grosses Gewicht legen, damit keine unkalkulierbaren Risiken eingegangen werden.
Jetzt wird hier drin doch tatsächlich behauptet, man hätte das geklärt und die Verwaltung hätte gesagt, es bräuchte keine Schirmstruktur, man könne - so steht es im Protokoll - einfach verschiedene L-QIF auflegen. Was für ein Unsinn! Hohe Kosten, Bürokratie wären die Folge, da jeder einzelne Fonds einen eigenen Verwaltungsrat, eine eigene Fondsverwaltung usw. braucht.
Fonds funktionieren wie Unternehmen. Jetzt können Sie mir doch nicht sagen, es sei problemlos möglich, man müsse da einfach mehrere L-QIF machen. Nein! Ihr Ziel war - das war die Bestellung der Finanzindustrie -, die ganze Chose schnell durchzuwinken. Wir hätten in dieser Session auch einen Entscheid fällen können, wenn Sie das, was ich verlange, gemacht hätten. Jetzt würde es um drei Monate verzögert.
Ich bitte Sie, falls Sie Eintreten beschliessen, den qualifizierten Rückweisungsantrag anzunehmen und diese L-QIF für Start-up-Finanzierungen tauglich zu machen. Dann haben diese Fonds auch einen echten Nutzen. Dann können wir einmal ganz real etwas für Start-ups tun und müssen das nicht den Sonntagsrednern überlassen.
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.