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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2002-11-26

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-26

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie, den Antrag der Minderheit II zu unterstützen. Dies möchte ich wie folgt begründen, vorab jedoch eine Vorbemerkung machen: Die finanzielle Grosswetterlage mit Blitz und Donner aus dem Bernerhof und auch die finanziellen Perspektiven des Bundes sind mir bekannt, und ich reflektiere diese Situation genau gleich kritisch wie jede und jeder in diesem Saal. Vielleicht muss man in diesem Umfeld einen Antrag etwas eingehender begründen.

Beim Berufsbildungsgesetz handelt es sich aber um ein Gesetz, das über eine lange Zeit Bestand haben muss. Dies gilt auch für die entsprechenden Finanzierungsvorschriften. Wir alle beteuern unisono und bei dieser oder jener Gelegenheit mit Inbrunst, dass die KMU das Rückgrat unserer Volkswirtschaft seien. Dies dürfte vielleicht gerade heute, wenn wir die Verfassung gewisser Grosskonzerne betrachten, unbestrittener sein denn je. Innovative KMU sind darüber hinaus nicht nur in den Zentren und Agglomerationen, sondern flächendeckend - auch in peripheren Gebieten - die wesentliche Stütze der Volkswirtschaft. Dies verdeutlicht sich noch in jenen Regionen, wo die Regiebetriebe des Bundes in den letzten Jahren laufend Arbeitsplätze abgebaut haben. Neben der wichtigen Unternehmerpersönlichkeit gehören bei den KMU gut ausgebildete Arbeitskräfte zu den zentralen Erfolgsfaktoren. Für viele dieser Arbeitskräfte legt die Berufsbildung die entscheidende Basis.

Zwei Drittel der Jugendlichen wählen heute den Weg über die Berufsbildung, und das für die Umsetzung in einem kleinen oder mittleren Betrieb so wichtige mittlere Kader rekrutiert sich auch aus diesem Kreis. Schliesslich sind für mich die zahlreichen Berufsschulen mit ihren vielfältigen Aus- und Weiterbildungsangeboten flächendeckend für das ganze Land wichtige Multiplikatoren und Motoren unserer Volkswirtschaft. Dieser Punkt hat somit auch eine regionalpolitische Bedeutung; hier erfüllen diese Schulen in den kleinen regionalen Zentren eine ganz ähnliche Funktion und haben eine vergleichbare Ausstrahlung wie die Universität für Basel oder eine Fachhochschule für eine Region.

Wenn ich nun zu dieser Beurteilung der KMU stehe, ist es eine notwendige Konsequenz, dass wir diesem Bildungsbereich auch das notwendige Gewicht geben und ihm die entsprechende finanzielle Unterstützung zukommen lassen.

Wenn ich auch heute noch den Kontakt zu Lehrbetrieben pflege, mit denen ich zwölf Jahre intensiv zusammengearbeitet habe, so stelle ich fest, dass die Höhe des Bundesbeitrages schon auch noch eine Frage der Glaubwürdigkeit unserer ständigen Beschwörung des dualen Bildungswesens ist. Aus diesem Grunde ist ein Bundesbeitrag von 27,5 Prozent sicher angemessen. Eine Anhebung auf diesen Prozentsatz ist wahrscheinlich auch sinnvoller, als wenn der Bund mit irgendwelchen Impulsprogrammen auf eine Verknappung der Lehrstellen reagieren muss.

Ich will auch nicht einfach die Kantone entlasten. Nein, diese haben gerade auch im Berufsbildungsbereich in den nächsten Jahren noch einige Aufgaben zu erfüllen. Im Hintergrund der heutigen Diskussion spielt doch auch noch die Finanzierung der kantonalen Hochschulen mit. Wir erinnern uns alle noch an die entsprechenden Diskussionen und an das engagierte Votum unseres Ratspräsidenten. Ich habe diese Anliegen bisher immer unterstützt. Ich danke den damaligen Votanten, wenn sie auch hier ein Zeichen zugunsten der Berufsbildung setzen. Ich meine, man sollte das eine tun, aber das andere nicht lassen. Wenn ich auch den Vergleich mit der Finanzierung der Fachhochschulen heranziehe, so zeigt es sich, dass diese 27,5 Prozent auch in diesem Vergleich durchaus eine angemessene Lösung sind. Im Fachhochschulbereich subventioniert der Bund nach den gesetzlichen Vorgaben 33 Prozent aufgrund von Kopfpauschalen. Ich habe mir sagen lassen, dass es aber faktisch lediglich 28 Prozent sind.

Diese 28 Prozent liegen aber immer noch über unserem Minderheitsantrag von 27,5 Prozent. Die Fachhochschulen sind die direkt fortführenden Ausbildungsanstalten für die Absolventinnen und Absolventen der Berufslehren. Es liegt somit durchaus in der Logik unserer Argumentation, wenn diese beiden Beitragssätze einander auch näher angeglichen werden.

Schliesslich: Beachten wir doch auch, was bereits Herr Schmid gesagt hat, dass der Bund im Berufsbildungsbereich so praktisch alles regelt, was es zu regeln gibt. Das ist hier auch richtig so, das unterstütze ich. Aber aus der Diskussion um den neuen Finanzausgleich wissen wir doch, dass unser Grundsatz damals geheissen hat, dass eine solche Regelungskompetenz des Bundes als Pendant nach dem entsprechenden finanziellen Engagement des Bundes ruft. Auch bei 27,5 Prozent entspricht die Kostenbeteiligung des Bundes noch nicht dem von uns immer wieder beschworenen Äquivalenzgrundsatz. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist somit der Antrag der Minderheit II, der in etwa dem Beschluss des Nationalrates entspricht, angemessen. Ich bin mir dabei durchaus bewusst, dass alles auch noch im Rahmen der nächsten BFT-Botschaft und dem entsprechenden Kreditrahmen durchgespielt werden wird. Darüber hinaus spricht auch Artikel 60 Absatz 2 lediglich von einer Richtgrösse. Aber es ist mindestens eine Richtgrösse und damit auch ein klares politisches Signal an all jene, die sich für die Berufsbildung vor Ort engagieren.

Ich danke Ihnen, wenn Sie den Antrag der Minderheit II unterstützen.