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Stöckli Hans · Ständerat · 2021-12-09

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-09

Wortprotokoll

Die Kantone, das ist verfassungsmässig gesetzt, tragen die Verantwortung für die Versorgung, und diese Verantwortung müssen sie durch ihre Tätigkeit wahrnehmen. Wenn sie nun ihre Planungsarbeit - die Spitalplanung, aber auch Fragen rund um die Entscheide zu den Verträgen mit den Versicherern - wahrnehmen, dann sind sie verfassungsmässig unterwegs.

Es stellt sich nun die Frage, ob es tatsächlich richtig ist, dass dieser Auftrag, der legitimiert ist und der auch die Instanzen der Kantone durchläuft, mit Beschwerdemöglichkeiten von Versicherern entsprechend korrigiert oder infrage gestellt werde könnte. Ich meine nein, weil dadurch keine Vorteile erwachsen, im Gegenteil: Die GDK macht in ihrer Äusserung geltend, dass das Verbandsbeschwerderecht der Versicherer gegen Beschlüsse der Kantonsregierungen nicht ein Beitrag zur Kostendämmung, sondern sogar ein Beitrag zur Kostensteigerung sein könnte, weil diese Verfahren zu Einstellungen von Planungen, zu Verzögerungen und auch - und das ist ganz wichtig - zu Rechtsunsicherheiten führen könnten. Jemand, der sich in der kantonalen Tätigkeit auskennt, weiss, wie schwierig es wäre, wenn die Rechtssicherheit - nach dem politischen Prozess, notabene! - nicht erreicht würde. Wie würde denn die Bevölkerung eines Kantons dastehen, wenn sie einen Volksentscheid gefällt hat für den Bau eines Spitals und diese Planung dann plötzlich, gestützt auf ein Verbandsbeschwerderecht, nicht vollzogen werden könnte?

Dementsprechend bin ich überzeugt, dass diese Waffengleichheit hier nicht korrekt und, wie es übrigens auch der Nationalrat gemacht hat, zu streichen ist.