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Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2021-12-09

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-09

Wortprotokoll

Bei der Vorlage 21.054 geht es um eine einfache Änderung des Publica-Gesetzes, und zwar um eine Änderung betreffend die geschlossenen Vorsorgewerke der Publica. Zu diesem Geschäft hat die Staatspolitische Kommission am 4. November 2021 getagt und auch einen Mitbericht der Finanzkommission des Nationalrates mit einbezogen. Das Eintreten war unbestritten.

Die Ausgangslage: Es geht darum, dass die verselbstständigten Einheiten des Bundes die Rentnerinnen und Rentner um die Jahrtausendwende in ein geschlossenes Vorsorgewerk überführt haben, d. h., die ganze berufliche Vorsorge dieser Rentnerinnen und Rentner wird über dieses Vorsorgewerk finanziert. Dazumal rechnete man noch mit einem technischen Zinssatz von über 3 Prozent. Diesen hat man mit der Zeit auf 0,5 Prozent gesenkt. Dieses tiefere Zinsniveau und vor allem auch die gestiegene Lebenserwartung haben dazu geführt, dass man 2019 zum Schluss gekommen ist, dass eine Finanzierung der restlichen Renten eventuell gefährdet ist. Vier von sieben dieser Vorsorgewerke waren in Unterdeckung. Die Gesetze schreiben eigentlich vor, dass die entsprechenden Institutionen Massnahmen ergreifen müssen, wenn die Unterdeckung über 5 Prozent ist.

Nun ist es so, dass es zu diesem Zeitpunkt um rund 150 Millionen Franken gegangen wäre. Damit aber die gesetzliche Grundlage für eine Ausfinanzierung geschaffen werden kann, muss das Publica-Gesetz angepasst werden. Genau das liegt jetzt vor uns. Es geht nicht um eine Zahlung, sondern es geht einzig und allein darum, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Bereits Ende September 2021 hatten sich diese Vorsorgewerke so weit erholt; zurzeit liegt der durchschnittliche Deckungsgrad bei 104 Prozent. Somit wäre aktuell keine Ausfinanzierung notwendig. Übrigens, im September 2021 waren in diesem Vorsorgewerk noch 7977 Rentnerinnen und Rentner, zwei Drittel dieser Rentnerinnen und Rentner sind über 80 Jahre alt.

Die Finanzkommission hat zwei Anträge gestellt, wovon die Staatspolitische Kommission einen übernommen hat, nämlich zur Frage: Was soll mit übermässigen Mitteln in den Kassen dieser Vorsorgewerke passieren, wenn sie nicht gebraucht werden? Die Finanzkommission kam zum Schluss, dass diese Mittel zurück in die Bundeskasse fliessen sollen. Eine Minderheit der Staatspolitischen Kommission ist, wie der Bundesrat, der Ansicht, dass die überschüssigen Mittel in die Vorsorgewerke des Bundes übertragen werden sollen, womit die bürokratischen Massnahmen sehr einfach wären. Die Mehrheit ist nicht dieser Auffassung und vertritt die Meinung, man müsse dieses Geld wieder in die ordentliche Bundeskasse zurückführen. Damit besteht eine einzige Minderheit, bei allen anderen Anträgen ist die SPK einverstanden.

Mit einem deutlichen Resultat, nämlich einstimmig, empfiehlt Ihnen die SPK, den Gesetzesänderungen zuzustimmen.