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Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2021-12-13

Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2021-12-13

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion unterstützt nicht den Minderheitsantrag Maitre, den Herr Kamerzin begründet hat, sondern sie unterstützt den Antrag der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen.

Die parlamentarische Initiative Luginbühl war bereits heute vor einer Woche bei uns im Rat. Seither konnten wir bei Artikel 84 des Zivilgesetzbuches eine Differenz zum Ständerat bereinigen. Es bleiben die Differenzen in Artikel 56 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und in Artikel 23 des Steuerharmonisierungsgesetzes. Die grüne Fraktion hält an ihrer Position fest. Wir folgen dem Ständerat, das heisst, wir unterstützen hier die Mehrheit.

Es besteht heute ein gewisser Spielraum für Stiftungen. Der Begriff der angemessenen Entschädigung bringt keine Klarheit. Was heisst "angemessen" in einer Stiftung mit einem Vermögen von mehreren Millionen Franken? Der Begriff der Angemessenheit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Dieser unklare Begriff müsste in den nächsten Jahren gerichtlich geklärt werden, was im Moment auch eine gewisse Rechtsunsicherheit bedeuten würde. Ja, die Annahme des Minderheitsantrages könnte zu Fehlentwicklungen, sogar zu Missbräuchen führen. Das ist nicht Sinn und Zweck einer Stiftung. Die Mittel einer Stiftung sollen in erster Linie die Begünstigten unterstützen und für sie eingesetzt werden.

Dann möchte ich auch auf die heutige Praxis verweisen. Heute sind bereits Ausnahmen möglich. Was über eine ordentliche Tätigkeit hinausgeht und besonders viel Zeit und Know-how beansprucht, kann in Form von Spesenentschädigungen vergütet werden. Zudem können bereits unter der heutigen Regelung Sitzungsgelder genehmigt werden.

Der Handlungsspielraum der Kantone, bei den steuerrechtlichen Vorgaben angemessene und auf ihre jeweilige Situation zugeschnittene Regelungen zu treffen, würde massiv verkleinert. Heute haben die Kantone unterschiedliche Regelungen. Diese Praxis wurde in der Vernehmlassung von den Kantonen unterstützt.

Die heutige Situation im Bereich der Entschädigungen in Stiftungen ist aus Sicht der grünen Fraktion austariert und lässt den Kantonen die nötige Flexibilität. Die neue Regelung schafft mehr Unklarheit als Klarheit und untergräbt zudem den wichtigen Grundsatz der Ehrenamtlichkeit in Stiftungen.

Im Namen der grünen Fraktion bitte ich Sie daher, der Kommissionsmehrheit und dem Ständerat zu folgen und den Minderheitsantrag Maitre, begründet von Herrn Kamerzin, abzulehnen.