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Jenny This · Ständerat · 2002-11-26

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-11-26

Wortprotokoll

Herzlichen Dank, Herr Präsident, dass Sie diesen Antrag zugelassen haben.

Um was geht es? Für Kleinkraftwerke mit erneuerbarer Energie gilt bekanntlich eine Einspeisevergütung von 15 Rappen pro Kilowatt. Diese Vergütung, die dieses Parlament zur Förderung der Kleinkraftwerke beschlossen hat, besteht seit 1992. Weil man die Problematik der Standortgemeinden, vor allem kleiner Gebirgsgemeinden, in der Praxis massiv unterschätzt hat, wurde im Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) diesem Anliegen zu Recht Rechnung getragen, und zwar sowohl vom Ständerat wie auch vom Nationalrat.

Bekanntlich wurde das EMG leider abgelehnt, und das existenzbedrohende Problem besteht für die betroffenen Gemeinden nach wie vor. Darum sollten wir eine ebenbürtige Lösung als begleitende Gesetzänderung zum Kernenergiegesetz verabschieden. Im EMG war diese Neuerung praktisch unbestritten; ich bin deshalb zuversichtlich, dass wir heute diese wirklich überfällige Lösung ins geltende Recht überführen werden. Gestatten Sie mir trotzdem zwei, drei zusätzliche Bemerkungen. Wie der Präsident gesagt hat, ist ein neuer Antrag unter gewissen Bedingungen auch im Differenzbereinigungsverfahren gesetzeskonform. Kollege Schiesser wird anschliessend noch etwas beifügen.

Zu meinem Antrag: Wenn wir mit von der Politik auferlegten Rahmenbedingungen Unternehmen in den freien Markt und Wettbewerb entlassen, ist es unabdingbar und ein Gebot der Gleichbehandlung, dass einzelne Unternehmen im Markt nicht unangemessen benachteiligt werden. Das haben wir genau mit Artikel 7 des Energiegesetzes gemacht: Gemäss diesem Artikel muss der Strom von Kleinkraftwerken zu weit über dem Marktniveau liegenden Preisen übernommen werden. Das führt dazu, dass Gemeinden, welche in grösseren Mengen Strom aus Kleinkraftwerken beziehen müssen, erhebliche finanzielle Nachteile haben. Dabei handelt es sich um Energie, die gar nicht benötigt wird, weil den Gemeinden aus eigenen Bezugsquellen reichlich Elektrizität zur Verfügung steht.

Was heisst das nun für den Kanton Glarus? Anstatt 8,5 Rappen müssen viele Gemeinden für den Strom aus den Kleinkraftwerken, den sie gar nicht benötigen, 14,5 Rappen bezahlen. Den verschiedenen Gemeinden in unserem kleinen Kanton erwachsen dadurch Mehrkosten von sage und [PAGE 963] schreibe zwei Millionen Franken. Die Gemeinde Glarus war deshalb sogar gezwungen, aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen ein Kleinkraftwerk für über eine Million Franken aufzukaufen und es anschliessend stillzulegen, weil es gar keinen Nutzen brachte. Die Gemeinde Linthal kommt mit diesem unseligen Gesetz an den Rand des finanziellen Kollapses. Zusätzliche 800 000 Franken pro Jahr sind die unliebsame Folge und überfordern die Gemeindefinanzen Jahr für Jahr.

Diese Übernahmeregelung wird für diese Berggemeinde zur Existenzfrage. Das EW zu schliessen verlagert nur das Problem, weil jemand ja die Gemeinde mit Strom versorgen muss; derjenige ist nicht zu finden, weil er eben dann die Auflagen dieses EW übernehmen muss.

Wenn Sie diesem Antrag zustimmen, geht es nicht etwa um Subventionen, ganz im Gegenteil: Die diskriminierende, marktverzerrende Regelung, die wir heute haben, stammt nicht etwa von den Kantonen, sondern wurde von diesem Parlament beschlossen. Wenn in der Praxis etwas untauglich ist und gegen alle Regeln der Marktwirtschaft verstösst, muss doch das Parlament auch bereit sein, diesen Missstand wieder zu beheben. Die bisherige Regelung hat sich nicht bewährt - da braucht es wahrlich keine neuen Beweise. Die Gebirgskantone haben weiss Gott andere Probleme zu lösen; schaffen wir doch keine neuen. Wenn wir im Parlament aus durchaus legitimen Gründen schon solche Auflagen im Gesetz verankern, so dürfen doch nicht einzelne Betroffene die grossen Leidtragenden sein, sondern die Kosten sollten auf den gesamten Elektrizitätsmarkt verteilt werden.

Das Bundesamt für Energie steht diesem Antrag zu Recht positiv gegenüber. Auch die kantonalen Energiedirektoren befürworten diesen Antrag ausdrücklich: Baselland, Aargau, Tessin, Wallis und Thurgau - sie haben ebenfalls die gleichen Probleme. Wir haben heute zwei Anträge "abgeschmettert", die rund 160 Millionen Franken kosten würden. Um wie viele Millionen Franken geht es hier gesamtschweizerisch? Es geht um total 13 Millionen Franken. Im Kanton Glarus wohnen 0,6 Prozent der schweizerischen Bevölkerung, aber er zahlt 15,36 Prozent dieser Summe. Das ist unverhältnismässig.

Ich ersuche Sie deshalb, meinem Antrag ebenfalls zuzustimmen.