Hegglin Peter · Ständerat · 2021-12-13
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-13
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat diesen Artikel erst nach der Vernehmlassung aufgenommen. Er schafft eine [PAGE 1328] neue Kompetenz für den Bundesrat, namentlich für international tätige Versicherungsunternehmen, -gruppen und -konglomerate weitere Kapitalanforderungssysteme vorgeben zu können zur Erfüllung internationaler Kapitalstandards und ergänzend zu den Vorschriften zur Solvabilität.
Die Organisation für das internationale Standard Setting im Versicherungssektor verabschiedete 2019 einen Kapitalstandard für international tätige Versicherungsgruppen. Es handelt sich dabei um ein System zum Vergleich erstens der Risiken, die eine solche Versicherungsgruppe aufgrund ihrer Versicherungstätigkeiten eingeht, und zweitens der Fähigkeit der Gruppe, Risiken mit ihrer eigenen Kapitalausstattung zu tragen.
Allein schon weil absehbar ist, dass im internationalen Geschäftsverkehr auch von den in der Schweiz domizilierten international tätigen Versicherungsgruppen erwartet wird, diesen Kapitalstandard anzuwenden, soll dem Bundesrat die Möglichkeit gegeben werden, dieses System für sie einzuführen. Das System soll keineswegs das in der Schweiz etablierte Solvabilitätsregime gemäss den Artikeln 9 bis 9b ersetzen. Dazu wäre der neue Kapitalstandard auch ungeeignet, weil er spezifisch für international tätige Versicherungsgruppen geschaffen und in einer Minimalversion formuliert wurde, die vermutlich zu relativ geringen Anforderungen führen wird. Der Bundesrat könnte für international tätige Versicherungsunternehmen, -gruppen und -konglomerate oder auch Teile davon den Kapitalstandard in dieser Minimalversion oder in einer international anerkannten weiterentwickelten Variante umsetzen, dies aber lediglich ergänzend zum bestehenden Solvabilitätsregime.
In der Fassung des Nationalrates wurde jetzt "ergänzend" durch "oder alternativ" erweitert. Der Schweizer Solvenztest würde bei der Berechnung der Solvabilität aber genau gleich zur Anwendung kommen. Es wird heute auf diesen SST abgestützt. Dieser Standard muss zwingend erfüllt sein. Auf internationaler Ebene wird derzeit über internationale Standards diskutiert, wobei die Diskussion erst in den Anfängen steckt. Die internationalen Standards muss man als Standards verstehen, die letztlich weltweit gelten. Sie werden also nicht besonders scharf sein und zumindest zu Beginn deutlich unter dem SST liegen. Durch eine Übernahme dieser tiefen internationalen Standards würden wir den hohen Standard des SST preisgeben. Das hätte ein Gefälle zur Folge und würde zu einer Abnahme der Sicherheit in der Schweiz führen.
Weiter geht für die Minderheit die Einschränkung auf Versicherungsgruppen und -konglomerate zu weit. Die internationalen Grundsätze können nämlich auch die Versicherungsunternehmen erfassen, also nicht nur die Gruppen und die Konglomerate. Daher würden wir auf die Entwicklung der internationalen Standards abstellen und nur so viel wie schliesslich erforderlich übernehmen. Damit würden wir den internationalen Grundsatz auch umsetzen können, wenn sich dieser auf die Versicherungsunternehmen bezieht. Je nach Konstellation der weiteren Ausrichtung hätten wir sonst ein Umsetzungsdefizit in Bezug auf die internationalen Grundsätze.
Aus diesen Überlegungen empfehle ich Ihnen namens der Minderheit, dem Bundesrat zu folgen.