Lexipedia

preparatory:AB 293843

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-13

Wortprotokoll

Hier geht es um einen einzigen Begriff, der den Unterschied ausmacht. Sie finden den Begriff in Absatz 1 Litera a. Die Frage ist, welche Geschäfte Versicherungsunternehmen neben dem Versicherungsgeschäft auch noch betreiben dürfen.

Gemäss der Fassung des Bundesrates, die auch die Fassung der Mehrheit ist, muss bei diesen Geschäften ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Versicherungstätigkeit bestehen. Der Nationalrat möchte diese Bestimmungen lockern [PAGE 1329] und nur einen Zusammenhang, also keinen unmittelbaren Zusammenhang, verlangen. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte die Unmittelbarkeit bewahren, um sicherzustellen, dass eine Versicherungsgesellschaft eine Versicherungsgesellschaft bleibt. Wenn die Versicherung auch noch Feuermelder vertreibt, dann sollte das möglich sein, weil das Produkt in einem Zusammenhang mit der Versicherungstätigkeit steht. Wenn sie aber eine völlig andere Tätigkeit aufnimmt, etwa eine Produktionsstätte errichtet oder ein IT-Unternehmen übernimmt, dann wäre kein unmittelbarer Zusammenhang mehr herzustellen, was die Aufsichtsqualität gefährden würde. Vonseiten der Finma wurde auch gesagt, dass die Äquivalenz mit dem EU-Recht nicht mehr sichergestellt wäre. Allerdings ist dazu auch festzuhalten, dass sich die ganze Äquivalenzdiskussion nur auf den Nichtlebensbereich erstreckt und nicht auf den Lebens-, Rück- und Sozialversicherungsbereich.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, der Mehrheit zu folgen.