AB 293845
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-12-13
Wortprotokoll
Die Minderheit hat hier ebenfalls einen Artikel eingefügt, den der Bundesrat nicht vorgesehen hat. Es geht hier um diese zusätzliche Informationspflicht; Sie haben das bereits diskutiert. In der Tat haben Herr Zanetti und die Minderheit nicht unrecht, wenn sie hier von einer Lücke sprechen, von einer Informationslücke. Wir sprechen von der Krankenzusatzversicherung; hier haben wir tatsächlich relativ grosse Kostensteigerungen, die für junge Leute möglicherweise nicht in diesem Ausmass ersichtlich sind. Die Finma hat darauf aufmerksam gemacht, dass es hier möglicherweise eine Informationspflicht geben sollte.
Wir haben durchaus Sympathie für den Antrag der Minderheit, denn diese Lücke besteht. Wir haben das Gesetz ja immer von beiden Seiten anzuschauen. Auf der einen Seite steht die Pflicht der Versicherer: Worüber haben sie zu informieren? Auf der anderen Seite steht der Konsumentenschutz: Was hat derjenige oder diejenige, der oder die eine Versicherung abschliesst, zu erwarten? In diesem Sinne und, ich glaube, auch angesichts der vorsichtigen Formulierung des Artikels könnte man damit leben. Vielleicht wäre es auch eine Möglichkeit, die Formulierung dann im Zweitrat noch einmal genauer anzuschauen. Aber man kann nicht ganz von der Hand weisen, dass hier eine Informationslücke besteht, die im Interesse gerade von jüngeren Versicherten eigentlich geschlossen werden müsste - damit man sich auch bewusst ist, worauf man sich einlässt, wenn man eine Krankenzusatzversicherung abschliesst.
Ich glaube, in diesem Sinne wäre der Antrag der Minderheit durchaus etwas, mit dem man leben könnte. Wenn Sie dem so zustimmen, gibt es im Zweitrat vielleicht noch einmal die Möglichkeit zur Diskussion. Aus unserer Sicht spricht also nichts gegen den Antrag der Minderheit.